Die Verhandlung findet am 24. September statt, teilte Zonsics-Kral mit. Die Angeklagte befindet sich wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Neben einer Verurteilung droht ihr auch der Widerruf einer immerhin einjährigen, zur Bewährung ausgesetzten Vorstrafe. Die Frau war nach APA-Informationen 2022 wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Erpressung zu zwölf Monaten bedingt verurteilt worden. Dem Vernehmen nach soll es damals um Drohschreiben gegen eine Finanzbeamtin gegangen sein.
Die bevorstehende Verhandlung dreht sich um einen Polizeieinsatz in bzw. vor der Wohnung der Frau. Als ihr der geliebte Vierbeiner abgenommen werden sollte, dürften der Angeklagten die Sicherungen durchgebrannt sein. Einem Beamten wollte sie sogar in den Arm beißen. Daraufhin wurde sie festgenommen.
66-Jährige war mit Hundeverbot belegt
In weiterer Folge stellte sich heraus, dass die 66-Jährige mit einem Hundehalteverbot belegt war und den Samojeden gar nicht besitzen hätte dürfen, der den Zwergspitz am 17. August in einer Hundezone in der Innenstadt per Nackenbiss getötet hatte. Samojeden - eine nordische Hunderasse - wurden ursprünglich als Arbeits- und Schlittenhunde eingesetzt. Aufgrund ihrer Bestimmung ist ihre Haltung mit hohen Anforderungen verbunden.
Der beißwütige Samojede hatte erst mit Unterstützung der Polizeidiensthundeeinheit aus der Wohnung der 66-Jährigen befördert werden können. Er wurde ins Tierquartier gebracht.