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Rechnungshof empfiehlt Tilgungsplan wegen EU-Aufbauplan

Der Rechnungshof (RH) hat den Umgang Österreichs mit dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ÖARP) unter die Lupe genommen. In einem am Freitag veröffentlichten Bericht empfehlen die Prüferinnen und Prüfer, rasch einen verbindlichen Tilgungsplan zu vereinbaren. Geprüft wurde beim Finanzministerium, der zentralen nationalen Koordinierungsstelle, unter anderem die Implementierung des ÖARP, das Monitoring und Abrechnungen mit der Europäischen Kommission.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität wurde geschaffen, um Europa nach den Auswirkungen der Coronapandemie zu unterstützen. Sie ist das Herzstück des Aufbauinstruments NextGenerationEU. Grundsätzliches Ziel ist laut Kommission, Europa nachhaltiger, digitaler und krisenfester zu machen. Insgesamt sollen bis zu 672,5 Milliarden Euro (zu Preisen von 2018) zur Unterstützung von Investitionen und Reformen fließen. Davon sind 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen und 360 Milliarden Euro an Darlehen vorgesehen.

Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis Ende Juni 2024. Verbesserungsbedarf sieht der RH bei der Konzeption und Umsetzung des Förderinstruments. Kritisch merkt der Bericht an, dass mit dem Beschluss der Schuldenaufnahme keine verbindlichen Daten dazu vorlagen, wie hoch die von den EU-Mitgliedstaaten zu tragenden Kosten für die Tilgungen sein werden. Festgelegt war lediglich, dass die Tilgung bis spätestens 31. Dezember 2058 erfolgen sollte.

Verpflichtungen könnten höher ausfallen

Aufgrund der mitzutragenden Tilgungskosten für die Schuldenaufnahme der EU könnten die künftigen Zahlungsverpflichtungen Österreichs an die EU deutlich höher ausfallen als die möglichen Zuschüsse, so der RH. So belief sich etwa eine Schätzung des Finanzministeriums zum Stand 2020 auf potenzielle rund zwölf Mrd. Euro an Tilgungskosten für Österreich. Dem Finanzministerium wird daher empfohlen, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten im Sinne der Transparenz rasch einen verbindlichen Tilgungsplan vereinbaren.

Die in den ÖARP eingebundenen damaligen neun Ministerien definierten die Meilensteine teilweise unzweckmäßig und erreichten sie zum Teil nicht oder verspätet. Die Folge: Das Finanzministerium konnte Zahlungsanträge nicht plangemäß bei der Kommission einreichen. Dadurch waren eine längere nationale Vorfinanzierung beziehungsweise intensive Abstimmungsprozesse erforderlich.

Mittel für Meilensteine ungewiss

Der Rechnungshof weist außerdem darauf hin, dass die geschätzten, insgesamt für die Meilenstein-Erreichung nötigen Mittel (5,9 Mrd. Euro) deutlich höher sind als die maximal mögliche Finanzierung aus EU-Mitteln (3,9 Mrd. Euro). Ob die EU-Mittel ausbezahlt werden, sei ausschließlich davon abhängig, ob die definierten Meilensteine erreicht werden, unabhängig davon, wie die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Maßnahmen finanzierten. So könne auch der Fall eintreten, dass zusätzlich noch nationale Mittel eingesetzt werden müssen, um bestimmte Meilensteine erreichen zu können.

Das Finanzministerium hatte auch kein Konzept entwickelt, um die tatsächlich aufgewendeten nationalen Mittel, die zur Erreichung der Meilensteine für die einzelnen Maßnahmen im ÖARP erforderlich waren, umfassend darzustellen, kritisiert der Bericht.