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Rektor der Pädagogischen Hochschule NÖ abberufen

Erwin Rauscher ist als Rektor der Pädagogischen Hochschule (PH) Niederösterreich abberufen worden. Das Bildungsministerium begründete den Schritt in einer Aussendung am Donnerstag mit "schwerer Pflichtverletzung". Unter der Verantwortung von Rauscher sollen "fingierte Lehrveranstaltungen im Verwaltungssystem PH-Online angelegt beziehungsweise freigegeben" worden und Zahlungen an Lehrpersonal erfolgt sein. Der Rechtsanwalt von Rauscher sah "ungerechtfertigte" Vorwürfe.

Vorwürfe gegen Rauscher
Vorwürfe gegen Rauscher

Rauscher fungierte seit dem Jahr 2006 als (Gründungs-)Rektor der Hochschule mit Sitz in Baden. Die vorzeitige Abberufung erfolge "nach aufgekommenen schwerwiegenden dienst- und strafrechtlich relevanten Vorwürfen" mit sofortiger Wirkung, teilte das Ministerium mit. Durch die Eintragung von Tätigkeiten, die keine Lehrveranstaltungen darstellen würden, sind laut Aussendung "über einen längeren Zeitraum Zahlungen an Hochschullehrpersonen erfolgt, die bei gesetzeskonformer Vorgangsweise nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen wären". Es sei Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingebracht worden. Bis zur Bestellung einer Nachfolge übernehmen die Vizerektorinnen die Funktion, wurde weiters mitgeteilt.

Rechtsanwalt von Rauscher hält Abberufung für "rechtswidrig"

"Die Vorwürfe sind ungerechtfertigt", sagte der Rechtsanwalt von Rauscher, Dominik Konlechner, auf APA-Anfrage. Die Maßnahme der Abberufung hält der Jurist für "weit überzogen" und "rechtswidrig, da keine schwere Dienstpflichtverletzung vorliegt". Es gebe auch keine Schädigungsabsicht. Konlechner bemängelte auch, dass Rauscher nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, gegenüber Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) die Anschuldigungen zu entkräften.

Konlechner verwies auf einen Bericht der internen Revision von Juni, wonach keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte festgestellt werden konnten. Mit "Dummy"-Lehrveranstaltungen seien zusätzliche Tätigkeiten von Lehrpersonen der PH Niederösterreich wie Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung von Social-Media über die Arbeit für Journale abgegolten worden. Empfohlen wurde im Bericht, dass solche Leistungen im Rahmen von Werkverträgen bezahlt werden. "Ein direkter finanzieller Schaden konnte nicht festgestellt werden", die Leistungen konnten im Rahmen der Prüfung nicht belegt werden. Aufgrund der Vertrauensarbeitszeit und der damit einhergehenden fehlenden Zeiterfassung sei ein Beweis der erbrachten Tätigkeiten nicht gefordert.

Finanzprokuratur ortet Schaden

Eine Prüfung der strafrechtlichen Relevanz durch die Finanzprokuratur habe ergeben, dass Anzeige zu erstatten sei, weil ein Schaden für die Republik entstanden sei, hieß es vom Bildungsministerium auf Anfrage. Innerhalb von zwei Jahren sollen Kosten von 32.000 Euro angefallen sein. Im Rahmen von Werkverträgen wäre die Summe aber höher ausgefallen, meinte Konlechner.

Die interne Revision empfahl eine schriftliche Ermahnung als disziplinarrechtliche Maßnahme für alle Personen an der PH Niederösterreich, die durch die Eintragung von "Dummy"-Lehrveranstaltungen in PH-Online Dienstpflichtverletzungen begangen haben. Dies betreffe neben den Lehrpersonen die jeweiligen Instituts- bzw. Departmentsleitungen sowie das Rektorat, hieß es. Befragungen deuten dem Bericht zufolge zudem darauf hin, dass "Dummy"-Lehrveranstaltungen auch an anderen PHs gängige Praxis sein könnte. Diesbezüglich wurde eine Prüfung aller PHs empfohlen. Dass eine Eintragung von Scheinlehrveranstaltungen auch in anderen PHs üblich sei, dazu "liegen uns keine Hinweise vor", teilte das Bildungsministerium auf Anfrage mit.