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RH für neues Versicherungsmodell bei Extremwetterschäden

Im Bericht zu "Extremwetterschäden in Österreich" hat sich der Rechnungshof (RH) mit dem Versicherungsschutz gegen solche Ereignisse beschäftigt. Der RH wies darauf hin, dass dieser Schutz im Fall von Hochwasser laut Schätzungen nur bei etwa fünf Prozent der Werte von Privaten und Unternehmen vorliegt. Die Regierung solle daher ein Versicherungsmodell mit angemessenen Entschädigungen und Selbstbehalten entwickeln. Strengere Baubeschränkungen wurden zur Prävention gefordert.

Auch strengere Baubeschränkungen sollen beschlossen werden
Auch strengere Baubeschränkungen sollen beschlossen werden

Als Folge der Klimakrise steigen sowohl die Häufigkeit wie auch Intensität von Extremwetterereignissen und in Österreich ist laut OECD das Hochwasserrisiko die größte Herausforderung bei der Anpassung. Der Rechnungshof überprüfte für den Zeitraum 2019 bis 2023. neben den zuständigen Ministerien auch exemplarisch die Länder Kärnten und Tirol. In dieser Zeit kam es zu drei großen Hochwasserereignissen mit "gravierenden" Schäden (2002, 2005 und 2013), wobei die beiden Bundesländer hier am stärksten von Wildbach- und Lawinenereignissen betroffen waren. In Tirol waren die Schäden mit 315,46 Millionen Euro etwa 1,6-mal so hoch wie in Kärnten mit 194,46 Millionen Euro, hieß es vom RH.

Haushalte und Unternehmen erhalten bei Schäden aus Extremwetterereignissen Beihilfen der Länder, denen wiederum vom Bund 60 Prozent der Summe aus dem Katastrophenfonds refundiert wird. Der RH wies darauf hin, dass bei den Auszahlungen jedoch unterschiedliche Regeln herrschen. So deckten von 2015 bis 2023 beispielsweise die Beihilfen des Landes Kärnten durchschnittlich 31 Prozent der Schäden an privatem Vermögen ab, in Tirol waren es mit durchschnittlich 63 Prozent doppelt so viel. Der RH empfahl daher die Entwicklung eines Versicherungsmodells zur besseren Abdeckung privater Elementarschäden.

Nur etwa fünf Prozent der Werte von Privaten versichert

Zwar können sich private Haushalte und Unternehmen über eine Elementarschadenversicherung versichern, jedoch lag dieser laut einer Schätzung aus dem Jahr 2022 nur bei etwa fünf Prozent der Werte im Fall von Hochwasserschäden auch vor. In der Regel war die Versicherungssumme bei Hochwasserschäden mit 10.000 Euro gedeckelt und in Hochwasserrisikogebieten war der Abschluss einer Versicherung zum Teil ausgeschlossen. Laut dem Bericht deute dies auf ein geringes Risikobewusstsein der Bevölkerung hin, aber auch auf begrenzte Möglichkeiten beim Versicherungsschutz gegen Hochwasser. In Frankreich und in der Schweiz bestehe hingegen eine Versicherungspflicht gegen Hochwasserschäden. Der RH empfahl dem Finanzministerium mit den Ländern die Bevölkerung über die nur teilweise gedeckten Schäden zu sensibilisieren und wies auf die Vorteile einer Versicherungspflicht hin.

Abschließend wies der RH darauf hin, dass Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung zwar Risiken abbilden, jedoch kein Bauverbot in besonders gefährdeten Zonen bedeuten. "Für rote Gefahrenzonen soll ein explizites Verbot von Neubauten erwogen werden, für gelbe Gefahrenzonen sollte auf weitergehende Baubeschränkungen hingewirkt werden", empfiehlt der Rechnungshof.

(S E R V I C E - Rechnungshofbericht "Extremwetterschäden in Österreich" unter https://go.apa.at/5DvcOXJI)