Der Mann sei nach der vorläufigen Suspendierung im Oktober seit Freitag wieder im Dienst. Jener ehemalige Bewohner, der die Anschuldigungen erhoben hatte, habe sich bisher aber nicht für ein Gespräch zur Verfügung gestellt, so die Sprecherin.
Kein sexueller Missbrauch
Der bisher nicht bekannte Betroffene hatte sich beim ORF gemeldet. Er sei in den 1980er- und 1990er-Jahren in Altmünster wiederholt "körperlichen Übergriffen, entwürdigenden Situationen sowie einem Klima unzureichender Intervention bei sexueller Gewalt" ausgesetzt gewesen. Zu sexuellem Missbrauch soll es nicht gekommen sein. Die Vorwürfe richteten sich gegen drei Personen, zwei ehemalige Mitarbeitende, zu denen bereits andere Fälle bekannt waren, und weniger gravierende gegen den aktuellen Standortleiter.
Dieser wurde mit 16. Oktober freigestellt und eine interne Prüfung angeordnet. Es handle sich um eine Standardmaßnahme zur unbeeinflussten und unabhängigen Prüfung und sei keine Vorverurteilung, wurde betont, es gelte die Unschuldsvermutung.
Im Zuge des Bekanntwerdens der Vorwürfe, die juristisch verjährt sein dürften, wurde von SOS-Kinderdorf auch zu den beiden Hauptbeschuldigten recherchiert. Dabei stellte sich heraus, dass es zu ihnen bereits drei bekannte Fälle aus dem Zeitraum von den 1960ern bis zu den frühen 1990er-Jahren gibt, die im Rahmen des Opferschutzverfahrens anerkannt wurden. Den Opfern wurden damals Anerkennungsleistungen und Therapien zugesprochen. Aus den Akten ergebe sich auch, dass damals Konsequenzen gesetzt worden seien, einzelne arbeitsrechtliche Schritte wie zum Beispiel einvernehmliche Trennungen, die aber aus heutiger Sicht nicht ausreichend gewesen seien.
(S E R V I C E - Betroffene und Hinweisgeber können sich vertraulich an die Ombudsstellen sowie die Kinderschutz-Meldestellen von SOS-Kinderdorf wenden. Whistleblowing-Plattform: https://go.apa.at/PY9eSHw2, Ombudsstelle: https://go.apa.at/k6m02AMK, Care Leaver: https://go.apa.at/rd2JoBQj, Reformkommission: info@reformkommission.at )
(Quelle: APA)
