Über Ombudspersonen oder interne Meldestellen sind seit dem Stichtag des Artikels 13 Meldungen zu Kinderschutz-Themen eingegangen. Zusätzlich gingen vier Meldungen zur Verletzung der Privatsphäre bzw. Bedrohung aufgrund der Berichterstattung ein. Über die unabhängige Whistleblowing-Plattform von SOS-Kinderdorf sind neun Meldungen zu Kinderschutz-Themen eingegangen. Zuvor waren es heuer (bis 16. September) zwei kinderschutzrelevante Fälle.
Wie viele Meldungen seit der "Falter"-Berichterstattung bei Polizei und Staatsanwaltschaft noch hinzugekommen sind, ließe sich von SOS-Kinderdorf nicht beurteilen. Die Anzeigepflicht liege bei der Kinder- und Jugendhilfe.
Die teils seit 20 Jahren bestehenden Care-Leaver-Anlaufstellen für ehemals Betreute bieten laut SOS-Kinderdorf Unterstützung in verschiedensten Anliegen. 2024 hätten sich 263 Personen dorthin gewandt - nicht zu Opferschutz- oder Gewalt-Themen, sondern v. a. zu Themen wie Wohnen, Ausbildung, Gesundheit, Familie oder Alltagsbewältigung. Die Anlaufstellen haben zudem proaktiv Kontakt aufgenommen, um Unterstützung anzubieten. Dabei kam es zu Gesprächen, jedoch ohne neue Gewaltvorwürfe.
Mehr Kontakte erwartet
Mit einem Anstieg an Kontakten nach dem öffentlichen Aufruf wird von Seiten der Organisation gerechnet, hieß es. Die unabhängige Reformkommission unter der Leitung von Irmgard Griss hat am 8. Oktober ihre Arbeit aufgenommen. Dorthin kann man sich über info@reformkommission.at melden - eine eigene Website mit anonymer Kontaktfunktion würde in Kürze folgen.
Alle Meldungen werden laut SOS-Kinderdorf vertraulich behandelt, unabhängig geprüft und - wo angebracht - in das Opferschutzverfahren eingebracht, das Unterstützung, Therapie oder finanzielle Anerkennung ermöglicht.
Aktuell gelte, dass jeder Verdachtsfall unverzüglich an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe und - falls notwendig - an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet werde, so die Organisation. Diese Pflicht wurde nach früheren Versäumnissen (Moosburg, Imst) verschärft. Die interne Meldepflicht und externe Anzeigewege seien seit der Kinderschutzrichtlinie 2023 und der neuen Compliance-Struktur 2025 verbindlich geregelt.
(S E R V I C E - Whistleblowing-Plattform: https://go.apa.at/PY9eSHw2, Ombudsstelle: https://go.apa.at/k6m02AMK, Care Leaver: https://go.apa.at/rd2JoBQj, Reformkommission: info@reformkommission.at )