Rund um den Betrieb in Steyr wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und mindestens für 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern, hieß es in der Aussendung. Das bedeutet u.a. Stallpflicht, eingeschränkten Zugang zu den Ställen und Desinfektionsmaßnahmen. Der erste bestätigte Fall von Vogelgrippe betraf eine Kleinhaltung im Burgenland am 17. November 2025.
(Quelle: APA)