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Stolpergefahr bei Brand: Fußmatte vor der Eingangstür ist verboten

In den Stiegenhäusern von Altbauten gelten strenge feuerpolizeiliche Vorschriften. Werden Gegenstände illegal abgestellt oder aufgehängt, drohen bis zu 21.000 Euro Verwaltungsstrafe.

Eine Kokosmatte vor der Eingangstür im Stiegenhaus ist nach dem Wiener Feuerpolizeigesetz verboten.
Eine Kokosmatte vor der Eingangstür im Stiegenhaus ist nach dem Wiener Feuerpolizeigesetz verboten.

Es ist noch kein Jahr her, da sorgte ein Schildbürgerstreich von Wiener Wohnen für Aufsehen: Bei 200.000 Wohnungen sollten aus Datenschutzgründen die Türschilder durch Topnummern ersetzt werden. Ähnlich muss sich jetzt eine Eigentümergemeinschaft eines Altbaus in Wien-Margareten fühlen. Die mehr ...