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Strafe nach geplantem Amoklauf in Mistelbach vom OLG erhöht

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Dienstag die Haftstrafe nach einem geplanten Amoklauf in Mistelbach von sechs auf acht Jahre erhöht. Der von Rechtsanwalt Werner Tomanek vertretene 18-Jährige war im November in Korneuburg wegen Mordversuchs schuldig gesprochen worden, zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das OGL-Urteil ist rechtskräftig.

18-Jähriger im Prozess vor dem Landesgericht
18-Jähriger im Prozess vor dem Landesgericht

Der 18-Jährige hatte am 9. Mai 2018 einen Amoklauf an seiner ehemaligen Schule geplant und einen 19-Jährigen mit einer Schrotflinte angeschossen. Der Schüler erlitt schwere Verletzungen. Weil sich die verschossene Patrone nicht aus dem Lauf der Waffe entfernen ließ, hatte der Grundwehrdiener die Tasche samt Schrotflinte weggeworfen und war nach Hause geflüchtet. Noch am selben Tag stellte er sich bei einer Polizeiinspektion in Wien.

Der 18-Jährige war beim Prozess im Vorjahr aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung zusätzlich zur Haftstrafe in eine Anstalt eingewiesen worden. Der Angeklagte hatte das Urteil angenommen, die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein. "Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war nicht bekämpft und bleibt daher aufrecht", hieß es vom Oberlandesgericht nach der Berufungsverhandlung auf Anfrage.