Zudem wurde nach dem erstinstanzlichen Urteil im Mai auch Berufung gegen die Zahlung von 668 Euro an eine Privatbeteiligte für die Begräbniskosten des Getöteten eingebracht. Der Berufung wurde vom OLG ebenfalls nicht stattgegeben. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten und seines Verteidigers war darüber hinaus im Vorfeld der Verhandlung vom Obersten Gerichtshof (OGH) bereits abgewiesen worden. Die damit noch zur Verhandlung stehende Strafhöhe wurde am Donnerstag nicht verändert, womit nun alle Instanzen ausgeschöpft sind.
Richter: Milderungsgründe bereits in Erstinstanz ausreichend berücksichtigt
Der Richtersenat des OLG kam nach seiner Beratung zur Erkenntnis, dass mögliche Milderungsgründe, die zur Herabsetzung der Strafen hätten führen können, bereits im erstinstanzlichen Geschworenenprozess ausreichend berücksichtigt worden waren. So sei etwa die Unbescholtenheit und somit der bis dahin ordentliche Lebenswandel des 47-Jährigen ins damalige Urteil miteingeflossen. Schwer wiege hingegen nach wie vor die "exzessive Gewalt", die bei der Tat angewandt worden sei.
Der Verteidiger des Mannes, Franz Essl, hatte zuvor argumentiert, dass sich "das Delikt spontan zugetragen hat und nicht geplant war". Das Küchenmesser, mit dem die Tat begangen worden sei, sei außerdem "nur durch Zufall griffbereit gewesen". Zudem sei sein Mandant bei der Tat aufgrund des Einflusses von "Alkohol, Kokain und Psychopharmaka" in seiner Zurechnungsfähigkeit stark beeinträchtigt gewesen, was in der Strafzumessung im Mai zu wenig "gewürdigt wurde".
Oberstaatsanwältin sah 20 Jahre Haft "Schuld und Tat angemessen"
Die Oberstaatsanwältin sah hingegen keinen Anlass dazu, die Strafe nach unten zu korrigieren. Im Gegenteil, man müsse sogar andenken, die Strafe zum Nachteil des 47-Jährigen zu erhöhen. "Erschwerend ist nämlich, dass der tödliche Angriff gegen ein wehrloses Opfer stattfand", führte sie aus. Insgesamt seien die 20 Jahre unbedingte Freiheitsstrafe aber "schuld- und tatangemessen".
Auch der bis dahin in erster Instanz nicht rechtskräftig Verurteilte kam vor der Beratung des Richtersenats des Oberlandesgericht noch einmal zu Wort. "Er war gar nicht ohnmächtig", führte er mit Blick auf das Opfer aus. Es handle sich hierbei "um ein fehlerhaftes Gutachten". Zudem sei er vor der Tat "in Lebensgefahr gewesen" und habe "Todesangst gehabt". Wäre das nicht so gewesen, hätte er "ganz sicher nicht so gehandelt", beendete er seine Ausführungen.
Angeklagte hatte sich am ersten Verhandlungstag "nicht schuldig" bekannt
Der Angeklagte, ein lokaler Unternehmer aus dem Tiroler Unterland, hatte sich am ersten Verhandlungstag im April am Landesgericht Innsbruck bei dem zweitägigen Prozess "nicht schuldig" bekannt. Verteidiger Essl sprach von einem "massiven Kampf" zwischen den Männern und damit von "Notwehr" seines Mandanten. Der 54-Jährige war in der Wohnung des Angeklagten mit Stichverletzungen am Hals aufgefunden worden.
Zur Tat soll es im Zuge eines Streits mit einem Küchenmesser gekommen sein, die beiden Männer kannten einander. Der damals 46-Jährige stand laut Polizei unter dem Einfluss von Rauschmitteln. Mutmaßlich wollte das spätere Opfer zwischen dem Beschuldigten und seiner Lebensgefährtin in einer Beziehungskrise "vermitteln", damit es im Beziehungsstreit zu einer "außergerichtlichen Einigung" kommen könne. Vorangegangen war dieser tödlich endenden Auseinandersetzung laut dem Angeklagten ein gemeinsamer, zweitägiger "Genuss von Rauschmitteln, vor allem von Kokain" im Zillertal, bei dem man sich zum Teil "spätpubertär verhielt und einfach Spaß hatte."
(Quelle: APA)
