Es hätten sich keine Hinweise auf Fremdverschulden ergeben, betonte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr: "Die Mediziner trifft keine Schuld." Mayr verwies dabei auf zwei eingeholte Sachverständigengutachten - ein gerichtsmedizinisches und eines im Bereich der inneren Medizin. Die Fixierung des Patienten sei jedenfalls rechtmäßig gewesen, dieser habe ein "hohes Aggressionspotenzial" aufgewiesen. Zudem sei die medikamentöse Behandlung ausreichend und aus dem Grund erfolgt, einer Lungenembolie vorzubeugen. An dieser starb der 28-Jährige letztlich. Der Mann war nach einer Reanimation mehrere Tage hirntot gewesen, bis schließlich die Maschinen abgeschaltet wurden.
Zu dem Vorfall war es am 23. Februar gekommen. Ärzte und Pfleger hatten offenbar aufgrund mehrerer psychotischer Schübe des an Schizophrenie erkrankten Patienten beschlossen, diesen wiederholt mit Gurten an ein Bett zu fixieren und Beruhigungsmittel zu verabreichen.