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U-Häftling René Benko kommt vor seinem ersten Strafprozess nicht frei

Die Hoffnung des insolventen Immobilienunternehmer René Benko, vor seinem ersten Strafprozess aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, erfüllt sich höchstwahrscheinlich nicht. Das Landesgericht für Strafsachen Wien lehnte eine Enthaftung, wie von Benkos Anwälten beantragt, am Dienstag erneut ab.

René Benko
René Benko

"Das Gericht geht weiter von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und auch der Verhältnismäßigkeit der Haft", teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Nachmittag schriftlich mit. Die Untersuchungshaft für Benko wurde vorläufig bis 10. November 2025 verlängert. Gegen die Entscheidung kann binnen drei Tagen Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien erhoben werden, sie ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess gegen Benko beginnt am 14. Oktober in Innsbruck. Der 48-Jährige ist angeklagt, vor seiner Privatinsolvenz die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseite schaffte. Die Schadenssumme wurde mit 660.000 Euro beziffert. Benko drohen im Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft.
Die von ihm aufgebaute Signa Holding hatte Ende 2023 Insolvenz angemeldet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen schweren Betrugs, betrügerischer Krida, Untreue, Förderungsmissbrauchs und Gläubigerbegünstigung gegen Benko und mehr als ein Dutzend weitere Beschuldigte und zwei Verbände. Der Gesamtschaden soll in dreistelliger Millionenhöhe liegen.