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Urteil bestätigt: Lebenslang für "Eislady" Estibaliz C.

Das Wiener Oberlandesgericht hat im Fall der "Wiener Kellerleichen" die lebenslange Freiheitsstrafe für die 34-jährige Estibaliz C. bestätigt. Das Urteil in dem Doppelmord-Verfahren ist rechtskräftig.

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Ein Berufungssenat verwarf die von Verteidiger Rudolf Mayer eingebrachte Berufung gegen die Höchststrafe, die ein Schwurgericht im vergangenen November verhängt hatte. Demnach hat die gebürtige Spanierin Estibaliz C. im April 2008 ihren Ex-Mann Holger Holz (43) und im November 2010 ihren damaligen Lebensgefährten Manfred Hinterberger (47) hinterrücks bzw. im Schlaf aus einer Entfernung von jeweils zehn bis 20 Zentimetern erschossen. Den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge zerteilte sie die sterblichen Überreste der Männer jeweils mit einer Motorsäge, betonierte die Leichenteile in Plastikwannen und Blumentöpfe ein und hielt die Gefäße im Keller ihres Eissalon "Schleckeria" in Wien-Meidling verborgen. Bei Installationsarbeiten in einem benachbarten Kellerabteil kamen sie im Juni 2011 zutage.

"Eine zeitlich begrenzte Haft wäre möglich und angebracht gewesen", sagte Mayer. Das Erstgericht habe die geständige Verantwortung und die Persönlichkeitsstörung seiner Mandantin zu wenig berücksichtigt. Diese habe sich zu den Tatzeitpunkten "aufgrund ihrer Disposition in einer seelischen Ausnahmesituation befunden".

Für Oberstaatsanwältin Katja Wallenschewski ging diese Argumentation ins Leere. Sie beharrte auf lebenslang: "Die Opfer hatten keine Chance, sich gegen die Angriffe zu wehren. Aus Sicht der Oberstaatsanwaltschaft kann es nur eine Strafe geben. Und das ist lebenslang", betonte Wallenscheswki.

Der Berufungssenat schloss sich nach äußerst kurzer Beratungszeit dem an. "Es ist kein Substrat da, zu ihren Gunsten weitere mildernde Umstände zu finden. Bei gebührender Abwägung ist die vom Erstgericht verhängte Strafe schuld- und tatangemessen", hielt die Vorsitzende Ingrid Jelinek fest.