Zudem wurde die Ungarin in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, weil ihr der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann schizophrene Persönlichkeitszüge bescheinigte. Die Frau sei zwar zurechnungsfähig, aber aufgrund ihres geistig-seelischen Zustands gefährlich. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen wäre nach Ansicht Hofmanns nach ihrer Enthaftung mit der Begehung von weiteren Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen.
Die 47-Jährige war mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden. "Ich mache Berufung", rief sie. Ihre Rechtsvertreterin Anna Mair meldete nach einer kurzen Besprechung mit der aufgebrachten Mittvierzigerin Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Die Frau hatte laut Anklage ohne festen Unterstand in Wien gelebt. Sie bestritt das vor Gericht insofern, als sie angab, sie habe mit dem 73-Jährigen in einer Lebensgemeinschaft gelebt und den Schlüssel zu dessen Wohnung gehabt. Der Mann - ein pensionierter Arbeiter - meinte dazu allerdings, er habe die Angeklagte nur ab und an in seine Wohnung gelassen, um sich mit ihr die Zeit zu vertreiben. Letzten Sommer sei sie dann "sehr wütend" geworden, weil er ihr nicht 200 Euro für ein Zugticket nach Ungarn geben wollte. Sie habe ihn mit einem Hammer attackiert, ihm Handy und Brieftasche entrissen und seine Krücke in den Lichtschacht geworfen. Dann sei sie aus der Wohnung gestürmt, habe diese abgesperrt und ihn seinem Schicksal überlassen.
Der 73-Jährige erlitt eine Schädelprellung, mehrere stark blutende Rissquetschwunden und Hämatome. Erst am drauf folgenden Tag, als die 47-Jährige wieder in die Wohnung kam, wurde ihm ärztliche Hilfe zuteil. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Petra Schindler-Pecoraro) sprach die Angeklagte dafür wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, Freiheitsentziehung, Nötigung und Entwendung unbarer Zahlungsmittel schuldig.
Mitte August übernachtete die 47-Jährige dann bei einem weiteren älteren Bekannten. Der 83-Jährige schlief plötzlich ein und wachte erst zwei Tage später wieder auf. Seine Louis Vuitton-Tasche war aufgebrochen, der Inhalt - mehrere tausend Euro - fehlte, von der 47-Jährigen fehlte ebenfalls jede Spur.
Am 23. August konnte die Ungarin dann allerdings festgenommen werden. Zum angeklagten Diebstahl gab sie nun zu, die Tasche des 83-Jährigen mit Gewalt geöffnet zu haben. Darin hätten sich allerdings nur 40 Euro befinden, was ihr das Gericht am Ende nicht glaubte. Dass sie den Pensionisten mit K.-o.-Tropfen betäubt hatte, war nicht nachweisbar. Ein medizinisches Gutachten kam zum Schluss, es sei nicht auszuschließen, dass dieser aufgrund von Medikamenten, die er wegen seiner Herzinsuffizienz nehmen musste, und einer eben erst überstandenen Operation über Gebühr geschlafen hatte.
Die gegen den 73-Jährigen gerichtete Gewalttat stellte die Angeklagte zur Gänze in Abrede. Dieser sei "normal auf dem Bett gesessen", als sie dessen Wohnung verließ. Die Türe habe sie offen stehenlassen. Als sie am nächsten Tag wiederkam, "hat er irgendwelche Verletzungen im Gesicht gehabt. Ich weiß nicht, woher die stammten". Diese Verantwortung bezeichnete die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung als "nicht glaubwürdig".