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Vier Jahre Haft für Raubüberfall auf Casino Bregenz

Ein 25-jähriger Spielsüchtiger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch für einen Raubüberfall auf das Spielcasino Bregenz im März dieses Jahres zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Schweizer Berufsoffizier aus dem Kanton Aargau erbeutete 36.400 Euro, wurde aber nach kurzer Flucht gefasst. Er zeigte sich im Prozess geständig, das Urteil ist rechtskräftig.

Der Schweizer wurde am Landesgericht Feldkirch verurteilt
Der Schweizer wurde am Landesgericht Feldkirch verurteilt

Der Angeklagte wuchs in unglücklichen Verhältnissen auf. Wegen Gewalt und Missbrauchs in der Familie kam er in Heime und schließlich in eine Pflegefamilie. Seine berufliche Heimat fand er bei der Schweizer Armee als Berufsoffizier. Doch dann machte ihm seine Spielsucht einen Strich durch die Karriere. Bei angehäuften Schulden von 130.000 Schweizer Franken (rund 140.000 Euro) schwankte er zwischen Suizid und Straftat - er entschied sich für Letzteres.

Bedrohte Angestellte mit Pistole

Im März dieses Jahres überfiel der 25-Jährige - mit Sturmhaube, Kapuze und Sonnenbrille maskiert - die Bregenzer Spielbank und erbeutete 36.400 Euro. Dabei bedrohte er mehrere Angestellte mit seiner halbgeladenen Dienstpistole. "Halbgeladen" bedeutet, dass sich keine Patrone in der Kammer befand. Um schießen zu können, hätte er eine Ladebewegung durchführen müssen. Der Angeklagte betonte, es sei ihm wichtig gewesen, dass sich nicht aus Versehen ein Schuss habe lösen können. Er habe mit seiner Dienstwaffe nie jemanden verletzen wollen, so seine Aussage.

Die Tat, die per Videoaufzeichnung festgehalten wurde, brachte dem Mann wegen schweren Raubes, schwerer Nötigung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Haftstrafe von vier Jahren ein. Zudem wurde eine Person geringfügig verletzt. Mildernd waren bei der Strafbemessung das reumütige, vollumfängliche Geständnis, seine bisherige Unbescholtenheit und der Umstand, dass fast die gesamte Beute gesichert werden konnte. Erschwerend fiel ins Gewicht, dass es sich bei dem Überfall um keinen spontanen Entschluss handelte, sondern das Vorgehen genau geplant war. Das Urteil wurde von allen Seiten akzeptiert und ist rechtskräftig.