Rund um den Betrieb wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und mindestens für 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern, hieß es in der Aussendung. Das bedeutet u.a. Stallpflicht, eingeschränkten Zugang zu den Ställen und Desinfektionsmaßnahmen. In dieser Saison war die Vogelgrippe des Stamms H5N1 bereits bei Wildvögeln in mehreren Bundesländern sowie in einer Kleintierhaltung im Burgenland nachgewiesen worden. Seit 3. November ist das gesamte österreichische Bundesgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Risiko" definiert.
(S E R V I C E - Nähere Infos zur aviären Influenza und Sicherheitsmaßnahmen unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html und https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/vogelgrippe)
(Quelle: APA)
