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Waffengesetz wird verschärft: Pistolen erst ab 25 Jahren und Gewehre ab 21 und rückwirkende Prüfung von Waffenkäufen

Nach dem Amoklauf von Graz kommen schärfere Waffengesetze. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass auch Schrotflinten erst ab 21 und nur mit Waffenbesitzkarte gekauft werden dürfen. Außerdem sind rückwirkende Prüfung von Waffenkäufen vorgesehen

Überprüfungen alle fünf Jahre
Überprüfungen alle fünf Jahre

Der Schock saß tief nach dem Amoklauf von Graz und die Regierung verständigte sich innerhalb kürzester Zeit darauf, dass die Waffengesetze verschärft gehören. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf ist dabei teilweise noch weitreichender als die Einigung der drei Regierungsparteien auf die Eckpunkte vor dem Sommer:

Der Besitz von Schusswaffen der Kategorie B wie Pistolen wird künftig wie angekündigt erst ab 25 Jahren erlaubt sein, jener der Kategorie C wie zum Beispiel Gewehren und Schrotflinten erst ab 21 Jahren.

Beim Erstantrag und nach jeweils fünf Jahren ist zudem in Zukunft ein psychologisches Gutachten verpflichtend. Außerdem gibt es alle fünf Jahre Überprüfungen durch die Behörde, das sind die Bezirkshauptmannschaften bzw. Landespolizeidirektionen.

Auch für Kategorie-C-Waffen wird wie jetzt schon für Kategorie-B-Waffen eine Waffenbesitzkarte notwendig sein. Die neuen Regelungen gelten für alle Erstanträge einer Waffenbesitzkarte. Neu ist, dass sie auch rückwirkend gelten sollen. Das sieht der Gesetzesvorschlag der Regierungsparteien vor, der am Mittwoch ins Parlament eingebracht wurde.

Konkret ist vorgesehen, dass all jene, die seit 1. Juni eine Kategorie-B-Waffe besitzen, dennoch die verschärften psychologischen Tests nachholen müssen. Bei C-Waffen erstreckt sich die Rückwirkung sogar auf zwei Jahre vor Kundmachung. Alle, die also in diesem Zeitraum etwa ein Gewehr erworben haben, müssen das neue strengere Antragsprozedere nachholen.

Folgen des Amoklaufes

Die Verschärfungen sind, wie erwähnt, eine Folge des Amoklaufs an einer Grazer Schule am 10. Juni 2025. Ein ehemaliger Schüler des BORG Dreierschützengasse erschoss damals neun Jugendliche und eine Lehrerin. Der Schütze beging Suizid, als nach wenigen Minuten die Polizei am Tatort eintraf.

Unter anderem war nach dem Amoklauf bekannt geworden, dass der Amokschütze mit 21 Jahren legal eine Pistole kaufen konnte, nachdem er im März 2025 einen psychologischen Test absolviert hatte. Dabei war der junge Mann bei der Stellung beim Bundesheer aufgrund psychischer Auffälligkeiten als untauglich eingestuft worden. Das Heer erklärte damals, man dürfe die Daten nicht an zivile Behörden weitergeben. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete diesen Umstand als "unerträglich", das werde nicht so bleiben können. Der Schütze hatte auch legal eine Schrotflinte besessen, die man bisher ohne jegliches Gutachten ab dem 18. Lebensjahr erwerben kann.

All das wird sich nun ändern. Für eine Verschärfung des Waffengesetzes hatte es unter dem Eindruck des Amoklaufes nicht nur politisch breite Zustimmung gegeben. In einer Umfrage vom Juni stimmten 80 Prozent der Befragten strengeren Regeln zu.

Der Regierungsentwurf wurde am Mittwoch an alle Fraktionen im Nationalrat versendet. "Wir bringen heute die größte Waffenrechtsverschärfung seit Bestehen auf den Weg", erklärte SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner am Mittwoch. "Jetzt liegt es an der FPÖ, Farbe zu bekennen. Steht sie auf der Seite der Sicherheit aller, die frei von Waffen leben wollen, oder auf der Seite einzelner, die Waffen besitzen wollen", ergänzte Köllner.

Die Freiheitlichen hatten in der Folge des Amoklaufes erklärt, sie würden sich einer sinnvollen Diskussion über Verschärfungen nicht verschließen. FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann hatte betont, natürlich müsse eine "Sicherheitsschleuse" für auffällige Personen wie bei der Stellung beim Bundesheer auch für die zuständigen Behörden genutzt werden können.

Erfreut über den Gesetzesentwurf für ein strengeres Waffengesetz zeigten sich am Donnerstag die Grünen im Parlament. Sie hatten über den Sommer hinweg immer wieder auf eine Gesetzesverschärfung gedrängt.