Im Vergleich zum Vormonat Juni gab es im Juli um 1.099 Anspruchsberechtigte mehr (+0,22 Prozent).
Bezüglich der Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe entfielen im April 29,2 Prozent auf Stufe 1, 20,5 Prozent auf Stufe 2, 18,8 Prozent auf Stufe 3, 14,5 Prozent auf Stufe 4, 11,2 Prozent auf Stufe 5, 4,2 Prozent auf Stufe 6 und 1,7 Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Bedarf nach Stunden.
Von den 502.304 Pflegegeldbeziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 307.303 Frauen (61,2 Prozent) und 195.001 Männer (38,8 Prozent) befanden sich im Mai unter den Betroffenen.
Demografischer Wandel und steigende Lebenserwartung
Bereits im Mai - beim erstmaligen Überschreiten der 500.000er-Marke hieß es seitens des Sozialministeriums von Ressortchefin Korinna Schumann (SPÖ), der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung würden sich auch in der steigenden Anzahl von anspruchsberechtigten Personen und bei der Entwicklung der Pflegegeldanträge zeigen. Positiv hob sie hervor, dass die jährliche Valorisierung der Geldleistung um den Anpassungsfaktor trotz Spardrucks abgesichert werden konnte.
Anzahl der Pflegegeld-Bezieher(seit dessen Einführung 1993)*:
1/1993 - 230.344
1/1994 - 233.952
1/1995 - 242.097
1/1996 - 246.013
1/1997 - 258.391
1/1998 - 257.261
1/1999 - 261.221
1/2000 - 266.052
1/2001 - 271.457
1/2002 - 276.411
1/2003 - 282.220
1/2004 - 283.293
1/2005 - 296.210
1/2006 - 311.357
1/2007 - 322.907
1/2008 - 330.184
1/2009 - 345.543
1/2010 - 355.338
1/2011 - 359.521
1/2012 - 431.914
1/2013 - 432.248
1/2014 - 451.461**
1/2015 - 457.821
1/2016 - 452.828
1/2017 - 456.103
1/2018 - 458.636
1/2019 - 454.952
1/2020 - 469.328
1/2021 - 461.668
1/2022 - 466.792
1/2023 - 469.998
1/2024 - 475.474
1/2025 - 495.451
07/2024 - 491.612
05/2025 - 500.554
06/2025 - 501.205
07/2025 - 502.304
- 1) bis 1/2011 nur Bundespflegegeldbezieher (daneben noch bis zu
70.000 Landespflegegeldbezieher pro Jahr, ab 2012 vereinheitlicht)
**2) seit 2014 werden auch all jene Pflegebedürftige mitgezählt, die
in Krankenhäusern in Betreuung sind und deren Pflegegeld-Bezug daher
ruht. Außerdem wurde von einer Stichtags- auf eine Monatserhebung
umgestellt
Quelle: Sozialministerium
Pflegegeld und Stundenbedarf:
Euro: Pflegebedarf (mindestens):
Stufe 1: 200,80 65 Stunden
Stufe 2: 370,30 95 Stunden
Stufe 3: 577,00 120 Stunden
Stufe 4: 865,10 160 Stunden
Stufe 5: 1.175,20 180 Stunden *
Stufe 6: 1.641,10 180 Stunden *
Stufe 7: 2.156,60 180 Stunden *
*) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:
Stufe 5: Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand.
Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare
Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson
nötig.
Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht
möglich oder gleich zu achtender Zustand.
