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Zeichen für Lobau-Tunnel wohl weiter auf "Stopp"

Die Zeichen für den umstrittenen Lobau-Tunnel als Teil des S1-Abschnitts Schwechat-Süßenbrunn stehen vorerst wohl weiter auf "Stopp". Das geht aus einem neuen Rechtsgutachten hervor, das die Umweltorganisation Virus in Auftrag gegeben hat. Dies nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) im März einen Antrag auf Vorabentscheidung bezüglich fehlender Rechtsgrundlagen im Bundesstraßengesetz gestellt hat.

Keine Bewilligungen für weitergeführten Verfahren vor EuGH-Entscheid
Keine Bewilligungen für weitergeführten Verfahren vor EuGH-Entscheid

Insbesondere sei der Handlungsspielraum von Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) bis zu einem entsprechenden Spruch des EuGH eher beschränkt. "In den weitergeführten Verfahren zu Wasserrecht, Naturschutz sowie der UVP für das Änderungsprojekt können vor der Entscheidung des EuGH keine Bewilligungen erteilt werden", nannte Virus-Sprecher Wolfgang Rehm am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien eine der Konsequenzen aus Sicht des Gutachtens. Rehm kritisierte hier die Asfinag, welche angeregt habe, diese Verfahren trotzdem weiterzuführen. Der EuGH werde 2026 bis 2027 eine Entscheidung treffen, und davor gebe es auch keine Bewilligung für die noch offenen Verfahren.

Umweltbericht SP-V "kein beliebiges Gutachten"

Rehm erinnerte auch an den Umweltbericht, der "nicht einfach nur ein beliebiges Gutachten" sei. Gemeint ist die 2022 von der damaligen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) eingeleitete und 2025 publizierte "Strategische Prüfung Verkehr" (SP-V), welche die Abkehr von der S1 empfiehlt. Der Gutachter und Experte für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, Thomas Müller, hielt hinsichtlich zum Stellenwert der SP-V fest, dass hier eine "Bindungswirkung" bestehen würde. "Vom Bericht darf daher nicht begründungslos abgewichen werden. Die Ausarbeitung eines neuen Plans ohne Berücksichtigung des Umweltberichts zum bloßen Zweck einer nachträglichen Legalisierung wäre als eine unionsrechtswidrige Umgehung zu werten", sagte Müller.

Müller stellte bereits in seinem vorigen Gutachten fest, dass "Pläne und Programme", die unionsrechtswidrig keiner Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen wurden, auszusetzen oder aufzuheben seien. Der Experte ließ rückblickend wissen, dass es ihn nicht verwundert habe, dass das Verfahren zum Lobau-Tunnel beim EuGH gelandet ist. Er habe "den starken Verdacht, dass man die SUP-Richtlinie lange nicht ernst genommen" hätte. Jedenfalls habe der EuGH festgestellt, dass eine Nichteinhaltung sehr wohl rechtliche Konsequenzen habe. "Eine SUP ist keine schlichte Evaluierung, sondern ein unionsrechtlich normierter Prozess", ergänzte Rehm. Abschließend erinnerte Rehm an Hankes Ankündigung, im Herbst eine Entscheidung zum Lobau-Tunnel treffen zu wollen. Eine solche würde in der Zusammenschau aller Faktoren "mehrfachen Einschränkungen" unterliegen.