Der Mann hatte sich 2021 und 2022 im Rahmen seiner Tätigkeit mehrfach an zwei Burschen vergangen. In der Wohngruppe war der Sozialpädagoge sogar der Bezugsbetreuer eines seiner Opfer. Vor dem Landesgericht hatte der Mann sexuelle Kontakte zu seinen früheren Schützlingen abgestritten.
Konkret inkriminiert waren Berührungen und sexuelle Handlungen. Sein Verteidiger beantragte am Mittwoch eine Herabsetzung der Strafe. Er argumentierte im Justizpalast, der Kontakt sei von den Jugendlichen ausgegangen und es seien "keine Folgeschäden entstanden". Er sei "seit 25 Jahren in Österreich", sagte der Angeklagte, er habe sich vorher nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Oberstaatsanwaltschaft: "Generalpräventive Gründe"
Die Oberstaatsanwaltschaft sprach am Mittwoch von "generalpräventiven Gründen", die gegen eine Herabsetzung sprächen. Der OLG-Senat folgte letztlich der Argumentation der Anklagebehörde. Dabei wertete der Senat letztlich eine Mehrzahl von Verbrechen und Vergehen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, den langen Deliktszeitraum und die Übergriffe gegenüber zwei Opfern als erschwerend. Als mildernd sah das Gericht hingegen den bis zur Anzeige ordentlichen Lebenswandel und die auf eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung zurückzuführende Tatbegehung.
Die vom Erstgericht den Opfern zugesprochenen Entschädigungen sowie das über den Angeklagten verhängte unbefristete einschlägige Tätigkeitsverbot blieben unbekämpft. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann soll einem Arbeitskollegen auf einer Weihnachtsfeier im Dezember 2022 intime Handlungen mit einem der beiden Jugendlichen gestanden haben. Die Vorwürfe dürften intern jedoch nicht oder erst sehr spät weitergeleitet worden sein. Im Oktober 2024 kam es schließlich zu dem Prozess in Wien. Der Fall rund um den ehemaligen Mitarbeiter von SOS-Kinderdorf sorgte zuletzt für Schlagzeilen. Die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft hatte davon laut APA-Informationen erst durch Medienberichte erfahren.
(Quelle: APA)

