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Zwölfjähriger schoss auf Spielplatz mit Pistole in die Luft

Auf einem Spielplatz in Ziersdorf (Bezirk Hollabrunn) hat ein Zwölfjähriger mehrmals mit einer Pistole in die Luft geschossen. Gleichaltrige waren anwesend, Verletzte gab es nicht. Der Bub soll die Glock 19 von daheim mitgenommen haben, der Vater dürfte sie - so wie weitere Waffen - illegal besessen haben. Ermittlungen laufen, eine "intensive Betreuung" durch die Kinder- und Jugendhilfe sei veranlasst worden, sagte Polizeisprecher Johann Baumschlager am Freitag auf Anfrage.

Ermittlungen laufen auf Hochtouren
Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Der Vorfall datiert vom vergangenen Montagnachmittag, am Freitag berichtete oe24.at zuerst darüber. Der Zwölfjährige soll auf dem Kinderspielplatz mit der Glock 19 zwischen 16.30 und 17.30 Uhr in die Luft gefeuert haben. Hintergrund war offenbar ein Konflikt mit einem Gleichaltrigen. Dieser habe sich hinknien und für eine Aussage entschuldigen müssen, teilte Baumschlager mit.

Der Vorfall wurde von einem Kind mitsamt Eltern bei einer Polizeiinspektion angezeigt. Beamte machten sich auf den Weg zum Wohnsitz des Zwölfjährigen in Ziersdorf, wo die Schussabgabe zunächst abgestritten wurde. Bei einer freiwilligen Nachschau wurde die funktionsfähige und geladene Pistole jedoch im Zimmer des Buben gefunden und sichergestellt.

Vater besaß vier Waffen illegal

Der Zwölfjährige dürfte die Glock 19 im Wohnhaus gefunden und dann verwendet haben. Der Vater besaß die Pistole illegal, ebenso wie eine weitere Faustfeuerwaffe und zwei Langwaffen. Letztere versenkte der Mann, nachdem die Beamten weg waren, im Marchfeldkanal, wie er bei einer späteren Befragung einräumte. Die drei Waffen wurden dort letztlich von Tauchern des Einsatzkommandos Cobra entdeckt.

"Zur Herkunft der Waffen laufen die Ermittlungen auf Hochtouren", hielt Baumschlager fest. Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn ist eingeschaltet und veranlasste die Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Erhebungen gegen den Vater laufen nach dem Waffengesetz und wegen Diebstahls. Gegen den Zwölfjährigen wird ebenfalls nach dem Waffengesetz ermittelt, hinzu kommt der Verdacht der Nötigung und der gefährlichen Drohung.

(Quelle: APA)