In der Richtlinie sind nach Angaben der EU-Kommission nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für mehrere Schadstoffe festgelegt, die jeder Mitgliedstaat für jedes Jahr zwischen 2020 und 2029 erfüllen muss, sowie ehrgeizigere Reduktionsverpflichtungen ab 2030. Die Mitgliedstaaten müssen demnach in ihren nationalen Luftreinhalteprogrammen aufzeigen, wie diese Reduktionsverpflichtungen erfüllt werden. Ammoniak (aus der Landwirtschaft) sei der Schadstoff, bei dem die meisten dieser Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen würden, so die EU-Kommission.
Die betroffenen EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der Brüsseler Behörde zu reagieren. Andernfalls könnte ein weiterer Mahnbrief ins Haus flattern.
