Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sieht in der Senkung der Energiekosten den Schlüssel gegen die Teuerung. Die Energiekonzerne hätten Milliardengewinne gemacht und diese nicht an die Endkundinnen und Endkunden weitergegeben, es gehe darum, das Risiko zu verteilen. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) ergänzte, es sei ein Bündel von Maßnahmen, "wir halten es für notwendig".
Die vier Punkte des Antiteuerungspakets:
- Die erste Maßnahme ist die Gewinnabschöpfung bei Energiekonzernen (ab dem Schwellenwert von 120 bis 160 Euro pro MWh) durch eine Energieübergewinnsteuer, wenn sie die Preise nicht senken. Ermöglicht werden soll das durch eine Verschärfung des Energiekrisenbeitragsgesetzes ab 1. Juni. Dadurch soll sich der Preis bei den Endkundinnen und Endkunden um mehr als ein Drittel reduzieren. Auch eine monatliche Abrechnung für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Smart Meter ist geplant. Insgesamt soll sich die Transparenz der Rechnungen erhöhen. Die 90-prozentige Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe wird um ein weiteres halbes Jahr als inflationsdämmende Maßnahme verlängert. Davon profitiert die gesamte Bevölkerung im Ausmaß von rund 400 Millionen Euro.
- Transparenz im Bereich Lebensmittel durch Stärkung des Wettbewerbs im Handel: Die Regierung wird künftig regelmäßig in einem Lebensmittel-Transparenzbericht die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel (auf Basis der Agrarmarkttransparenzverordnung) veröffentlichen. In Zusammenarbeit mit Wettbewerbsökonomen und der Bundeswettbewerbsbehörde soll vom zuständigen Ministerium ein Vorschlag für weitere Transparenzmaßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs erarbeitet werden. Auch die vernichteten Lebensmittel sollten offengelegt werden. Zudem würden von der Teuerung nicht die Erzeuger - die Bäuerinnen und Bauern - profitieren. Auch sollten gemeinnützige Lebensmittelweitergaben zur Armutsbekämpfung unterstützt werden.
- Verschärfung des Wettbewerbsrechts: Erweitert werden sollen die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde im Zusammenhang mit Branchenuntersuchungen, ein Schwerpunkt liegt auf der Fusionskontrolle.
- Inflationsdämpfung durch Gebührenstopp: Alle vom Bund eingehobenen Gebühren werden eingefroren, das betrifft alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehene Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Länder und Gemeinden bekommen einen Teil der Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen, um ihre Gebühren nicht weiter zu erhöhen.