Eine rasche Abstimmung mit den für die Spitäler zuständigen Bundesländern ist daher laut Gesundheitsministerium der erste Tagesordnungspunkt auf der Agenda des seit längerem geplanten Treffens im Rahmen der Reformpartnerschaft. Neben Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) nehmen die Sozialsprecher der Koalitionspartner ÖVP und NEOS, Vertreter der in der Reformgruppe vertretenen Bundesländer Oberösterreich, Steiermark, Wien und Burgenland, sowie von Städte- und Gemeindebund und Sozialversicherungs-Chef Peter McDonald teil. Gesundheitsministerin Schumann wird nach dem Treffen ein Pressestatement abgeben.
Grüne kritisieren "Symbolpolitik"
Kritik kam von den Grünen, die in dem in manchen Medien als "Gesundheitsgipfel" titulierten Treffen "reine Symbolpolitik statt echtem Krisenmanagement" sehen. "Wenn Bund und Länder weiter zögern, gefährden sie die Gesundheitsversorgung aller Menschen in Österreich", sagte Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner in einer Aussendung und forderte eine zentrale Steuerung und Finanzierung des Gesundheitssystems durch den Bund. Für eine Verlagerung der Gesundheitskompetenzen zum Bund, wie dies zuletzt auch Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) gefordert hatte, sprach sich auch die Industriellenvereinigung aus.
Die Reformpartnerschaft Gesundheit hat Mitte September ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist eine der Untergruppen der von den Gebietskörperschaften gestarteten Partnerschaft. Ziel des auf eineinhalb Jahre angelegten Projekts ist die Umsetzung einer größeren Verwaltungsreform.
Gutachten zu Gastpatienten aus Niederösterreich
In der anhaltenden Diskussion rund um die Behandlung von Gastpatienten ist indes ein vom niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vorgelegt worden. Die Universitätsprofessoren Gerhard Baumgartner und Karl Stöger halten darin fest, dass das Krankenanstaltenrecht des Bundes "einer Benachteiligung inländischer Gastpatienten bei der Aufnahme in Krankenanstalten zum Zweck elektiver Behandlungen" grundsätzlich entgegenstehe.
Die im Wiener Krankenanstaltengesetz vorgesehene Beschränkung der Aufnahme von Patienten mit Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland sei "grundsatzgesetz- und damit verfassungswidrig", hieß es in der Expertise, über die auch "Krone" und "Heute" berichteten. "Das Vorgehen von Wien ist rechtswidrig, wie man aus dem Gutachten klar entnehmen kann", betonte Niederösterreichs Landesrat Martin Antauer (FPÖ), politisch für den NÖGUS zuständig.
(Quelle: APA)
