Wenn Parteien gegen ihre Finanzregeln verstoßen und der Rechnungshof darauf aufmerksam wird, landet der Fall beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt. Dort ist ein juristischer Dreier-Senat für die Verhängung von Geldbußen zuständig. Seit 2013 ist das in zumindest 71 Fällen geschehen. In Summe hat der Senat den Parteien damit 3,6 Mio. Euro an Bußgeldern aufgebrummt, wie eine Auswertung der im Internet veröffentlichten Strafbescheide durch die APA zeigt.
Höchste Strafen wegen Wahlkampfkosten
Der Großteil der Strafzahlungen betrifft allerdings nicht die Einnahmen der Parteien, sondern die Ausgaben - konkret: die Überschreitung der Wahlkampfkosten-Grenze. Hier haben in der Vergangenheit insbesondere ÖVP, Team Stronach und FPÖ über die Stränge geschlagen. Für sie setzte es die höchsten bisher verhängten Geldbußen: Für den Wahlkampf 2013 waren das 567.000 Euro Strafe gegen das Team Stronach und 300.000 Euro gegen die ÖVP. Und 2017 setzte es noch einmal 800.000 Euro für die ÖVP, die FPÖ musste 372.000 Euro zahlen.