Die Staatsanwaltschaft habe nach der Befragung des Beamten keine U-Haft-Anträge gestellt, erklärte Vecsey Freitagmittag auf APA-Anfrage: "Es liegen keine Haftgründe vor." Tatbegehungsgefahr sei nicht gegeben, von Fluchtgefahr sei ebenfalls nicht auszugehen, meinte Vecsey. Der Beschuldigte bleibt damit vorerst auf freiem Fuß.
Kontakte zu Muslimbruderschaft überprüft
Der Polizeibeamte, der seit einiger Zeit der DSN zugeteilt war, wurde am vergangenen Dienstag vom Dienst suspendiert, nachdem bekannt wurde, dass er Kontakt "zu einer unter Beobachtung stehenden Gruppierung" - so die Formulierung des Innenministeriums - hatte. Er soll in den letzten Monaten an mehreren Tagen Abfragen zur Muslimbruderschaft ohne dienstlichen Bezug getätigt haben - ob die Ergebnisse auch bei der Muslimbruderschaft landeten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Wie die DSN und das Innenministerium versichern, hatte der Beamte zu keiner Zeit Zugriff auf nachrichtendienstliche Informationen und heikle Daten. Auf die der Staatsanwaltschaft gemeldeten Vorgänge wurde man bei der DSN nach Auffälligkeiten des Polizeibeamten aufmerksam. Die internen Kontrollmechanismen hätten gegriffen, hieß es. Die Abfragen hätten "nur ein Anfangsstadium erreicht".