Der EGMR hatte die geplante Abschiebung im August vorübergehend gestoppt. Es sei unter Berücksichtigung der aktuellen allgemeinen Sicherheitslage in Syrien und der individuellen Umstände des Falles nicht nachgewiesen worden, dass dem Mann im Falle einer Abschiebung ein realer und unmittelbares Risiko irreparabler Beeinträchtigung seiner Rechte aus Artikel 2 (Recht auf Leben) und Artikel 3 (Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) ausgesetzt wäre, begründet das Gericht seine Entscheidung.
Mann wegen Ladendiebstahl und unbewaffneten Raub verurteilt
Bei dem Mann handelt es sich laut der Aussendung des EGMR um einen straffälligen sunnitischen syrischen Staatsbürger, der 2022 nach Österreich gekommen war. Sein Asylverfahren wurde zweimal eingestellt, weil der Aufenthaltsort des Antragstellers unbekannt war, und der Antrag 2024 schließlich abgelehnt. 2024 und 2025 wurde der aus der nordsyrischen Provinz Hasaka stammende Mann wegen Ladendiebstahls und unbewaffneten Raubüberfalls verurteilt. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wurde er in Schubhaft genommen.
Österreich hatte im Juli erstmals seit 15 Jahren wieder einen Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben. Vergangene Woche wurde ein weiterer syrischer Staatsbürger abgeschoben. Laut Innenministerium werden weitere Abschiebungen nach Syrien vorbereitet.