Es besteht Zeitdruck, denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt.
Allerdings hat sich die Regierung vorgenommen, die Gesetzesregelung zur Sterbehilfe gänzlich auf neue Beine zu stellen, würden doch andernfalls etliche Fragen offen bleiben. Etwa jene, wer derartige Eingriffe überhaupt durchführen darf. Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hat das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen abgehalten, dessen Schlussbericht Ende Juni veröffentlicht wurde.
Unabhängig vom Inhalt des neuen Gesetzes wurden in konservativen Kreisen Stimmen laut, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, womit der VfGH diese dann auch nicht aufheben könnte. Die Grünen hatten sich dazu ablehnend gezeigt.
Über das Jahr 2021 hinaus soll es auch die Kronzeugenregelung "jedenfalls weiterhin" geben, betonte Zadic im Ausschuss. Die derzeitige Regelung ist nur mit Jahresende befristet. Auch dazu gebe es derzeit noch Endabstimmungen mit der ÖVP. Im Zuge der Evaluierung der Maßnahme mit Stellen wie der Bundeswettbewerbsbehörde und der Staatsanwaltschaft sei von allen dieser Wunsch klargemacht worden.
Ebenfalls noch in Arbeit sei ein Modell für die Einrichtung eines unabhängigen, weisungsfreien Bundesstaatsanwalts als letzte Instanz in der Weisungskette bei einem Ermittlungsverfahren, so Zadic. Die Maßnahme hält sie für geeignet, die Unbeeinflussbarkeit der Ermittlungsarbeit sicherzustellen. Ermittlungen gegen mutmaßliche Mittäter von beschuldigten Abgeordneten, die aufgrund ihrer Immunität vor Strafverfolgung geschützt sind, will die Ministerin durch eine Novelle der Strafprozessordnung (StPO) sicherstellen.