Die nunmehrige Regelung ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. SP-Mandatar Bernhard Herzog äußerte die Hoffnung, dass sich bis dahin die Situation in der Ukraine verbessert hat. Die Neuausrichtung der Familienleistungen sah er als sinnvoll an, sei doch die Zielrichtung Integration in den Arbeitsmarkt. Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass der Schutz für Ukrainerinnen und Ukrainer außer Frage stehe. Gleichzeitig gebe es aber auch einen Spardruck. Daher müsse man bei Familien- und Sozialleistungen auch gezielter vorgehen. NEOS und Grüne begrüßten die Vorlage, auch wenn letztere in Details etwa Studierende betreffend Kritik übten.
Ausnahmen für Junge und Alte
Von der Verpflichtung gibt es auch gewisse Ausnahmen. Diese gelten etwa für Personen, die jünger als 18 oder älter als 65 Jahre sind und für Personen, die erheblich behinderte Kinder zu betreuen haben.