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Einschränkung für Ukrainer bei Familienleistungen

Der Nationalrat hat den Bezug von Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine leicht modifiziert. Künftig ist es für den Erhalt von Familienbeihilfe und Kindergeld erforderlich, entweder einer Beschäftigung nachzugehen oder dem AMS zur Verfügung zu stehen. Ablehnend äußerten sich nur die Freiheitlichen, die die Leistungen auf österreichische Familien beschränken wollen.

Weiter Unterstützung für die Ukraine
Weiter Unterstützung für die Ukraine

Die nunmehrige Regelung ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. SP-Mandatar Bernhard Herzog äußerte die Hoffnung, dass sich bis dahin die Situation in der Ukraine verbessert hat. Die Neuausrichtung der Familienleistungen sah er als sinnvoll an, sei doch die Zielrichtung Integration in den Arbeitsmarkt. Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass der Schutz für Ukrainerinnen und Ukrainer außer Frage stehe. Gleichzeitig gebe es aber auch einen Spardruck. Daher müsse man bei Familien- und Sozialleistungen auch gezielter vorgehen. NEOS und Grüne begrüßten die Vorlage, auch wenn letztere in Details etwa Studierende betreffend Kritik übten.

Ausnahmen für Junge und Alte

Von der Verpflichtung gibt es auch gewisse Ausnahmen. Diese gelten etwa für Personen, die jünger als 18 oder älter als 65 Jahre sind und für Personen, die erheblich behinderte Kinder zu betreuen haben.