Zum Equal Pension Day am Freitag werden immer neue Berechnungen zu Frauenpensionen vorgestellt. Berechnungen, die nichts daran ändern, dass Männer heuer im Schnitt bis Anfang August bereits so viel Pension bekommen haben, wie Frauen erst bis Ende des Jahres. Länger arbeiten kann sich für Frauen lohnen, berichteten die SN mit konkreten Berechnungen für heuer 60 Jahre alt werdende Frauen. Diese können durch Aufschieben des Pensionsantritts um drei Jahre die Pensionsschere massiv verkleinern.
Kritische Betrachtung der Pensionsantrittsalter-Anhebung
Die Gleichung, länger arbeiten und damit länger in die Pensionskasse einzahlen und somit auch später mehr an Pension beziehen, gilt allerdings nicht immer. Darauf weist das gewerkschaftsnahe Momentum-Institut hin. Die aufgezeigten Probleme stehen mit der ab 1. Jänner 2024 schrittweise erfolgenden Anhebung des Pensionsantrittsalters von Frauen in Zusammenhang und betreffen mit Frauen, die in der ersten Hälfte des Jahres 1964 geboren sind, den ersten von der sukzessiven Anhebung betroffenen Jahrgang. In der ersten Jahreshälfte 1964 geborene Frauen dürfen ab 2024 erst mit 60,5 Jahren ihre Pension antreten.
Pensionsverlust trotz längerer Einzahlung
Sophie Achleitner vom Momentum-Institut verweist darauf, dass diese Frauen in der Realität dann in 20 Pensionsjahren gegenüber 1963 geborenen Pensionistinnen, die mit 60 Ende 2023 in Pension gegangen sind, im Schnitt einen Pensionsverlust von 54.000 Euro erleiden. Dies, obwohl sie länger eingezahlt haben. Der Verlust entsteht aufgrund des Aufwertungsmechanismus von Pensionskonten, der de facto jeweils mit einer Verzögerung von zwei Jahren passiert. "Gerade in Zeiten der massiven Teuerung ist es problematisch, dass die Pensionsgutschriften mit einer solchen Verzögerung hinterherhinken", so Achleitner. Frauen, die ihre Pension in der zweiten Jahreshälfte 2024 antreten, erleiden dadurch massive Pensionsverluste, da laut Schätzungen ihre Pension nur mit 3,5 Prozent aufgewertet wird. Laufende Pensionen werden aber voraussichtlich zu Jahresbeginn 2024 um 9,7 Prozent - die durchschnittliche Inflation von August 2022 bis Juli 2023 - angehoben, wodurch sich trotz längeren Arbeitens Verluste bei der Pension ergeben.
Geforderte Schutzklausel für Pensionsverlust-Prävention
Damit Frauen, die nun erst später in Pension gehen dürfen, keine Pensionsbezüge einbüßen müssen, empfiehlt das Momentum-Institut eine Schutzklausel, die sicherstellen soll, dass die letzten beiden Aufwertungen im Pensionskonto nicht unter dem von der Inflation abgeleiteten Anpassungsfaktor liegen.