Die Verhandlung ist auf zwei Stunden anberaumt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem ehemaligen Justizminister und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bis zu drei Jahre Haft.
Gutachter zu angeblicher "leichter kognitiver Störung" geladen
Zum Prozess geladen ist ein medizinischer Sachverständiger, der in seiner gutachterlichen Funktion zu einer von Brandstetter ins Treffen geführten "leichten kognitiven Störung" Stellung nehmen wird. Mit dieser angeblichen Beeinträchtigung, die Erinnerungslücken bewirke, hatte Brandstetter seine Angaben im U-Ausschuss erklärt. Er legte eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vor, die der Richter von einem in die justizielle Sachverständigen-Liste eingetragenen Gutachter überprüfen ließ.
Die Anklage wirft Brandstätter vor, dieser hätte im U-Ausschuss "tatsachenwidrig behauptet (...), er hätte sein privates Mobiltelefon am 25. 2. 2021 anlässlich des Vollzugs der Sicherstellungsanordnung nicht herausgeben können, da er es nicht bei sich, sondern zu Hause hatte". Ermittelt hatte in dieser Causa die Staatsanwaltschaft Innsbruck, wobei es zunächst um den Vorwurf des Verrats eines Amtsgeheimnisses ging. Brandstetter wurde verdächtigt, er habe den Investor Michael Tojner vor einer Hausdurchsuchung gewarnt, nachdem er 2019 vom damaligen Sektionschef im Justizministerium Christian Pilnacek erfahren habe, dass eine solche geplant sei. Brandstetter stellte das vehement in Abrede, der Ermittlungsstrang wegen des angeblichen Geheimnisverrats wurde inzwischen eingestellt.