Disoskis konkreter Vorschlag sieht verpflichtende Einkommensberichte für Unternehmen ab 35 Mitarbeitern vor, in denen auch die einzelnen Gehaltsbestandteile angeführt werden. Diese Berichte sollen über Betriebsräte für alle Mitarbeitenden zugänglich sein. Dort, wo ungleiche Bezahlung nachgewiesen wird, sollen künftig die Arbeitgeber in der Pflicht sein, konkrete Maßnahmen zu setzen, um geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung in ihrem Betrieb zu beenden.
Wenn man den Brutto-Stundenlohn als Vergleichsrahmen heranziehe, verdienten Frauen in Österreich durchschnittlich um 20 Prozent weniger als Männer. Dieser Lohnunterschied sei nichts anderes als eine krasse geschlechtsbedingte Diskriminierung, meint Disoski.