Auch laut Haubner geht es derzeit vorrangig darum zu klären, wie die Liveübertragungen stattfinden sollen und vor allem, wie die Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen gewahrt bleiben können. Besprochen wird das in einem eigens dafür einberufenen Geschäftsordnungskomitee, dem Vertreter und Vertreterinnen aller Klubs angehören. Auch Experten werden dazu eingeladen. Die nächste Sitzung findet am kommenden Mittwoch statt, ein erster Bericht ist für Jänner geplant.
Sache der Klubs
Wenn eine Lösung gefunden wird, die auch die Beibehaltung der Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen wahrt, spricht auch Haubners Meinung nach nichts gegen eine Liveübertragung. Die Infrastruktur im Parlament sei bereits vorhanden. Es sei sogar möglich, eine Änderung der Geschäftsordnung noch vor Beginn der ersten Befragungen im kommenden Untersuchungsausschuss herbeizuführen. Dies sei aber Sache der Parlamentsklubs, betont der Zweite Nationalratspräsident.
Eine Blaupause für mögliche Übertragungen einer Befragung könnte etwa der deutsche Bundestag liefern. Dort sind Ton- und Bildübertragungen zwar grundsätzlich ebenfalls nicht zulässig. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wobei sowohl zwei Drittel der Abgeordneten als auch die Auskunftspersonen zustimmen müssen. In der Regel betrifft das etwa die Befragung besonders hochrangiger Politikerinnen und Politiker, zum Beispiel Regierungsmitglieder.
Bereit für Vorsitz
Als Mitglied des Nationalratspräsidiums soll Haubner auch zeitweise den Vorsitz im Untersuchungsausschuss übernehmen. Etwa dann, wenn Rosenkranz wegen möglicher Befangenheit diesen abgibt, was der Nationalratspräsident bereits in Aussicht gestellt hat. "Die Geschäftsordnung sieht das vor." Demnach würde zuerst Haubner, dann die Dritte Präsidentin Doris Bures (SPÖ) den Vorsitz von Rosenkranz übernehmen. Dies hänge auch von der zeitlichen Verfügbarkeit ab.
