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Moser weist Kickl-Aussagen zu Menschenrechten zurück

Nachdem Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) öffentlich an der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gerüttelt hatte, erteilt Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) diesem Vorstoß eine Absage. Die Menschenrechtskonvention habe sich bewährt und sei zu beachten, sagt Moser am Rand des Ministerrats. Die Opposition zeigte sich über Kickls Aussagen empört.

Kickl (r.) stößt bei Justizminister Moser (l.) auf wenig Verständnis
Kickl (r.) stößt bei Justizminister Moser (l.) auf wenig Verständnis

Kickl hatte am Dienstagabend im ORF-Report angekündigt, Grundregeln wie die Menschenrechtskonvention hinterfragen zu wollen.

Angesprochen darauf, dass Ausgangssperren für Asylwerber und die rasche Abschiebung von Flüchtlingen an rechtsstaatliche Grenzen stoßen könnten - etwa die Menschenrechtskonvention oder EU-Recht - meinte Kickl, man müsse darauf achten, nicht über die eigenen Gesetze zu stolpern. Vielfach seien das "irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt aus ganz anderen Situationen heraus entstanden" über die er eine Debatte führen möchte: "Denn ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht."

Die Europäische Menschenrechtskonvention

Moser wies diese Aussage am Mittwoch zurück. "In einem Rechtsstaat steht das Recht an oberster Stelle", sagte der für Justiz und Verfassung zuständige Minister, beim Verlassen der Regierungssitzung auf Kickls Äußerungen angesprochen. In der österreichischen Verfassung sei klar geregelt, dass die gesamte Verwaltung nur auf Basis der Gesetze ausgeübt werden dürfe. "Ich bin mir sicher, dass auch der Bundesminister Kickl sich daran halten wird", so Moser.

Ein Hinterfragen der Europäischen Menschenrechtskonvention hält Moser nicht für notwendig. "Die Menschenrechtskonvention hat sich in der Vergangenheit bewährt", betonte der Minister. Außerdem sei sie auch Grundlage der EU-Grundrechtecharta. Aus Mosers Sicht reichen die darin festgelegten Spielräume aus.

Ohne Innenminister Kickl zu erwähnen, verurteilte es Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Mittwoch scharf, wenn an der Europäischen Menschenrechtskonvention gerüttelt wird. Das "wäre eine Aufkündigung des Grundkonsens der Zweiten Republik", schrieb Van der Bellen auf Twitter. Die EMRK stehe seit 59 Jahren in Österreich im Verfassungsrang.

Die Opposition zeigte sich am Mittwoch empört über Kickls Aussage. Der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried betonte: "Der Rechtsstaat ist die tragende Säule unserer Demokratie. Die Politik darf sich niemals über den Rechtsstaat stellen." Kickl habe mit seiner Aussage allerdings einen schweren Anschlag auf den Rechtsstaat Österreich geübt, kritisierte Leichtfried und forderte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf: "Kurz muss Kickl endlich aus der Regierung entfernen."

Minister Kickl sollte wissen, was in Art 18 der Bundesverfassung steht: "Wer das nicht versteht und meint, die Politik könne sich über das Recht stellen, ist als Minister in seinem Job ganz offensichtlich überfordert und vollkommen ungeeignet", stellte auch der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak fest. Er verwies darauf, dass die Europäische Menschenrechtskonvention untrennbar mit der EU-Mitgliedschaft verbunden sei und schlussfolgerte, dass die FPÖ offenbar aus dieser austreten wolle.

Jetzt-Klubchef Bruno Rossmann erklärte: "Wenn der Innenminister das rechtsstaatliche Prinzip und damit einen wesentlichen Grundpfeiler unserer Demokratie infrage stellt, frage ich mich ernsthaft, welche Staatsform ihm für unser Land vorschwebt?" Zwar finde sich die Abschaffung der Europäischen Menschenrechtskonvention bereits im FPÖ-Wahlprogramm von 2017, doch dass Kickl die Chuzpe besitze, es in aller Öffentlichkeit kund zu tun, sei eine Missachtung der Demokratie der Sonderklasse, so Rossmann.

Die FPÖ hingegen verteidigte den Innenminister, denn dieser und die gesamte Bundesregierung würden das umsetzen, wofür sie gewählt wurden, so der Klubobmann Walter Rosenkranz. "Allen, die jetzt die sogenannte 'liberale Demokratie' in Gefahr sehen, sei ins Stammbuch geschrieben, dass es das Wesen der Demokratie ist, dass Gesetze auf Basis demokratischer Mehrheiten im Parlament beschlossen werden." Rosenkranz weiter: "Dass diese Regierung unter Mitwirkung der FPÖ keine linke Politik macht und jemals machen wird, muss wohl jedem sonnenklar sein." Internationale Vereinbarungen und Konventionen zu evaluieren sei absolut zulässig und notwendig, befand der freiheitliche Klubchef.

"Natürlich folgen Gesetze der Gesetzwerdung und die Gesetzwerdung geschieht im Parlament - und so ist das auch zu verstehen", verteidigte FPÖ-Regierungskoordinator Norbert Hofer Kickls Aussagen. Ziel von Wahlen sei es schließlich, dass Persönlichkeiten in gesetzgebende Körperschaften einziehen, um Gesetze zu beschließen und zu ändern.

ÖVP-Regierungskoordinator Gernot Blümel verwies darauf, dass Kickl selbst klar gemacht habe, sich am Boden des Rechtsstaates zu befinden. Keine Festlegung gab es von den beiden Regierungskoordinatoren, ob die Regierung versuchen könnte, internationale Abkommen wie die Menschenrechtskonvention einseitig aufzukündigen. Es sei nicht hinzunehmen, wenn Menschen ins Land kommen, Schutz erhalten und dann Gewalttaten begehen, meinte Blümel: "Natürlich müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, wie das verhindert werden kann."

Kritisch hatte sich zu Kickls Aussagen zuvor allerdings Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geäußert. "Ich würde das so nicht sagen", betonte Faßmann zu Kickls Forderung, dass das Recht der Politik zu folgen habe: "Die Bundesverfassung hat einen sehr stabilen Charakter, das ist nicht etwas, was man im Rahmen eines schnellen politischen Prozesses verändern soll."

KOMMENTARE (3)

Josef Koller

Kikl, auf den besten Weg zur Diktatur, aber 80 Jahre zu spät. Wir brauchen menschenwürdige Gesetze und keine Diktatoren
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Franz Grill

"Verfassungsminister" Josef Moser ? Wann wurde diese Bezeichnung per Verfassungsgesetz beschlossen ?
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Josef Koller

dazu braucht es kein Verfassungsgesetz. Ein Richter, welcher sich mit Verfassungsgesetzen befasst, wird eben als Verfassungsrichter bezeichnet