Zum Gesamtpensionseinkommen werden beispielsweise Hinterbliebenen- und Invaliditätspensionen aber auch Sonderpensionen der Länder einbezogen. Wegen letzterer bräuchte es im Nationalrat eine Verfassungsmehrheit. Ein Beschluss der neuen Pensionsregelungen könnte in der Plenarwoche im Oktober erfolgen. Heute wird er fürs erste dem zuständigen Sozialausschuss zur weiteren Debatte zugewiesen.
Dass es überhaupt eine Novelle braucht, hängt damit zusammen, dass an sich die Pensionen voll wert angepasst werden müssten. Wegen des starken Budgetdrucks hat man sich in der Regierung aber trotz Widerstands der Seniorenvertreter darauf verständigt, nur Pensionen bis 2.500 Euro voll die Teuerung abzugelten. Dafür braucht es eben einen Gesetzesbeschluss.