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OGH hebt Urteil gegen Bludenzer Bürgermeister Tschann auf

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil wegen Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister der Vorarlberger Stadt Bludenz, Simon Tschann (ÖVP), aufgehoben. Damit geht das Verfahren zurück ans Landesgericht Feldkirch. Die Vorwürfe seien von diesem nicht ausreichend begründet worden, hieß es bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Von einem weiteren Vorwurf der fälschlichen Beurkundung wurde Tschann freigesprochen. Er zeigte sich in einer ersten Reaktion "sehr erleichtert".

Simon Tschann (ÖVP) ist weiter Bürgermeister von Bludenz
Simon Tschann (ÖVP) ist weiter Bürgermeister von Bludenz

"Wir haben Recht bekommen", sagte Tschann nach der Verhandlung zu Medien. Er habe stets "mit bestem Wissen und Gewissen gearbeitet" und wolle das auch im neuerlichen Prozess darlegen. Dem Bürgermeister wird vorgeworfen, 2021 als Baubehörde eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage trotz fehlender Voraussetzungen erteilt zu haben. Den entsprechenden Bescheid habe er unterzeichnet, aber nicht gelesen, beteuerte Tschann am Dienstag erneut. Das sei aufgrund der Menge an Arbeit nicht möglich: "Ich muss mich auf meine Mitarbeiter verlassen."

Die Verteidigung stimmte mit der Generalprokuratur überein, dass das Urteil aufzuheben sei. Das Ortsbild dürfe auch beeinträchtigt werden, wenn andere Interessen überwiegen. Diese Abwägung sei bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden. Im Fall Tschann gebe es "keine Anhaltspunkte für einen Ermessensexzess", hieß es bei der Verhandlung. Weiters werde dem Bürgermeister vorgeworfen, wissentlich rechtswidrig gehandelt zu haben - doch "so stimmt das einfach nicht". Die genaue Prüfung sei bei einzelnen Anliegen nicht möglich.

Begründung von Erstgericht "nicht deutlich genug"

Der OGH-Senat folgte dieser Argumentation. Den ersten Schuldspruch hob er auf, die "subjektive Tatseite" müsse in einer neuen Hauptverhandlung wieder überprüft werden. Die Behörde habe bei Baugesetzen einen gewissen Auslegungsspielraum. Tschann sei vom Erstgericht im Kern ein Verfahrensfehler vorgeworfen worden. Entscheidungen des Bürgermeisters müssten sich auf Gutachten stützen, so die Richterin. Wenn anders entschieden werde, müsse das auch begründet werden. Dem Urteil des Erstgerichts lasse sich "nicht deutlich genug entnehmen, in welchem Umfang" sich der Beschuldigte mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt habe - oder eben nicht.

Einen Freispruch gab es in Bezug auf die "falsche Beurkundung im Amt". Es sei keine Strafbarkeit gegeben, da sich das Delikt nur auf öffentliche Urkunden beziehe, so die Begründung. Auch ein anderer Tatbestand käme nicht infrage. Das Erteilen falscher Angaben sei grundsätzlich nicht gerichtlich strafbar.

Verurteilung im Dezember 2024

Die Generalprokuratur hatte im September empfohlen, der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung stattzugeben. Tschann wurde im Dezember 2024 am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Das Urteile lautete elf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 51.000 Euro. Der Bürgermeister habe 2021 als Baubehörde eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt. Dabei seien nicht alle Voraussetzungen erfüllt gewesen, Tschann habe das gewusst.

Der Stadtchef zeigte sich damals von der Entscheidung des Schöffensenats erstaunt und meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Bei der Bürgermeisterwahl im vergangenen März schadete die Geschichte Tschann nicht, er wurde im ersten Wahlgang im Amt bestätigt.

(Quelle: APA)