Kickl zeigte sich unzufrieden mit Österreichs Platz bei der Korruptionsbekämpfung im internationalen Vergleich. EU-weit liegt Österreich am 9. Platz: "Das ist uns zu wenig, wir wollen ambitioniert herangehen." Korruption finde dabei nicht nur bei großen Fällen, sondern vielfach auch im Kleinen statt. Die Anti-Korruptions-Strategie biete daher den Rahmen für alle Maßnahmen, um Korruption zu verhindern, also in der Prävention, und zu bekämpfen.
Beteiligt ist neben dem Innenministerium auch das Justizministerium. Zusammengearbeitet wird zwischen dem staatlichen Bereich, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft, um die Akzeptanz und Wirksamkeit der Strategie sicherzustellen. Mit dieser setze die Regierung ein gemeinsames Bekenntnis für den Kampf gegen Korruption auf allen Ebenen.
Korruption schwäche den Rechtsstaat und höhle diesen aus, stellte auch Edtstadler fest. Die Strategie wurde in enger Abstimmung des Innen- sowie des Justizministeriums erarbeitet. Jetzt wird laut dem Ressort darauf basierend ein Aktionsplan erstellt, der alle zwei Jahre aktualisiert werden soll.
Die neue Regierung lobt in ihrer "Nationalen Anti-Korruptionsstrategie" diverse Maßnahmen der Vorgänger-Regierungen. Eigene Pläne zur Korruptionsbekämpfung finden sich in dem elf Seiten langen Papier allerdings kaum. Neue Zahlen nennt der Bericht zum Whistle-Blower-System der Korruptionsstaatsanwaltschaft, dessen anonyme Hinweise bisher zu 19 Verurteilungen geführt haben.
Angekündigt werden in der "Anti-Korruptionsstrategie" unter anderem "Compliance Management Systeme" im öffentlichen Dienst und die Installation von "Integritätsbeauftragten" auch außerhalb des öffentlichen Dienstes. Außerdem liefert die Anti-Korruptionsstrategie zwar ein Bekenntnis zur "Förderung der Transparenz" der öffentlichen Verwaltung. Konkrete Schritte dazu - etwa das schon vor Jahren vom heutigen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geforderte "Informationsfreiheitsgesetz" - fehlen in dem Papier jedoch. Auch die von der Anti-Korruptions-Gruppe des Europarats (GRECO) geforderten schärferen Transparenzregeln für Politiker finden sich in der Strategie nicht.
Ausführlich gelobt werden die unter früheren Regierungen durchgeführten Reformen - darunter die Einführung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und diverse Strafrechtsänderungen. Positiv hervorgestrichen wird auch die Strafrechtsreform 2015 mit ihrer Neudefinition der Untreue. Damit habe man eine "überschießende Anwendung der Bestimmung ausgeschlossen", heißt es in dem Bericht.
Nicht erwähnt wird allerdings, dass schwere Vermögensdelikte wie die Untreue seit 1. Jänner 2016 auch deutlich milder bestraft werden. Während die Höchststrafe (ein bis 10 Jahre Haft bei Untreue) zuvor schon ab einem Schaden von 50.000 Euro fällig wurde, können die Gerichte den vollen Strafrahmen seit Anfang 2016 erst ab einem Schaden von 300.000 Euro ausschöpfen.
Neue Zahlen liefert der Bericht für das Hinweisgebersystem der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Demnach wurden von Frühjahr 2013 bis Ende 2017 599 Ermittlungsverfahren auf Basis der online eingebrachten anonymen Hinweise eingeleitet. In 32 Fällen wurde Anklage erhoben, in weiteren 78 brachte das Whistle-Blower-System zusätzliche Hinweise für laufende Verfahren (in 13 davon gab es Anklagen). Die Anklagen führten in 19 Fällen zu Verurteilungen, in sechs Fällen gab es Freisprüche und zwölf Fälle wurden diversionell erledigt.
