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René Benko bleibt weitere zwei Monate in U-Haft

Das Straflandesgericht Wien hat die U-Haft gegen den Tiroler Investor René Benko um zwei weitere Monate bis 12. Jänner verlängert. Das Gericht gehe weiterhin von "dringendem" Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr aus, heißt es in einer Aussendung am Montag. Die WKStA und die Verteidigung gaben demnach keine Erklärung ab. Gegen den Beschluss könne binnen drei Tagen Beschwerde eingereicht werden. Benko nahm an der Verhandlung per Video aus der Justizanstalt Innsbruck teil.

Benko sitzt derzeit in der Justizanstalt Innsbruck in U-Haft
Benko sitzt derzeit in der Justizanstalt Innsbruck in U-Haft

Im Oktober wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt. Nach Einsprüchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Verteidigung ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ein zweites Verfahren ist für 10. und 16. Dezember ebenfalls in Innsbruck anberaumt. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft.

Die WKStA ging zuletzt im Verfahrenskomplex rund um die Signa-Pleite mehr als einem Dutzend verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die Staatsanwaltschaft.

Medienberichte zu Streit über Zigtausende Mails

Nicht nur im Gerichtssaal tobt laut Medienberichten ein Streit zwischen Benko und der WKStA. Wie der "Kurier" im Oktober berichtete, beantragte Benkos Rechtsanwalt Norbert Wess einen Laptop für seinen Mandanten, auf den alle Mails und Kalendereinträge Benkos überspielt werden sollen, damit sich dieser die Protokolle anhören und gegen Vorwürfe verteidigen kann. Bisher sei das nicht erfolgt, teilte Wess am Montag auf APA-Anfrage mit.

Die WKStA erklärte laut "Presse"-Bericht dieser Tage dazu, dass die "normale" Akteneinsicht Benko nicht verwehrt werde. Wäre er auf freiem Fuß, wären ihm seine Datenträger - nach behördlicher Herstellung von Sicherungskopien - wieder zurückgegeben worden. So aber könne immerhin Benkos Anwalt auf die "wieder ausgefolgten Geräte" zugreifen. Benko steht laut Justizanstalt ein Tablet zur elektronischen Akteneinsicht zur Verfügung, das ihm laut früheren Berichten wiederum nicht Genüge tut.

(Quelle: APA)