Hat sie oder hat sie nicht? Meinungsforscherin Sabine B., die am Dienstag in der ÖVP-Inseratenaffäre festgenommen worden ist, ist wieder auf freiem Fuß. Seit ihrer Freilassung am Donnerstag überstürzen sich die Spekulationen, ob sich B. auf die Kronzeugenregelung eingelassen haben könnte. Diese ist seit 2009 in der Strafprozessordnung als "Rücktritt von der Verfolgung wegen Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft" geregelt.
Im Büro der Anwältin von Sabine B., Katrin Blecha-Ehrbar, die wohl noch nie so viele Journalistenanrufe an einem Tag ...