Enthalten ist die Gesetzesbestimmung in jenen Regelungen, die unter anderem auch die verpflichtende Suspendierungsbegleitung sowie die verpflichtenden Perspektivengespräche für potenzielle Schulabbrecher festlegen. Dort können Eltern, die die Teilnahme an diesen Maßnahmen verweigern, im Extremfall mit Geldstrafen von 150 bis 1.000 Euro belegt werden. Die Höhe der Strafe für Schulpflichtverletzungen soll nun mit diesen Geldbußen "harmonisiert" werden, so die Erläuterungen zum Entwurf.
Unverändert bleiben soll dagegen das Procedere bei Schulpflichtverletzungen. Zunächst sollen Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand über Verwarnungen oder Vereinbarungen mit dem Schüler sowie dessen Erziehungsberechtigten versuchen, das Schwänzen hintanzuhalten. Wenn nötig, sind auch Schülerberater sowie Schulpsychologie bzw. Schulsozialarbeiterinnen einzubinden. Nutzt dies alles nichts oder überschreitet die Schulpflichtverletzung drei Tage, dann sind die Verstöße bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Diese muss dann das Verfahren abwickeln und die Strafe verhängen. Gleich bleibt außerdem die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen, falls die verhängte Buße uneinbringlich ist.
Die FPÖ plädiert statt Geldstrafen für eine Kürzung von Sozialleistungen bei Schulschwänzen bzw. anderen Disziplinarvergehen. Wenn man den Stift bei der Familienbeihilfe oder anderen Transferleistungen ansetze, werde Schülern wie Eltern demonstriert, dass das eigene Handeln auch nachhaltige Konsequenzen mit sich bringt, so Bildungssprecher Hermann Brückl in einer Aussendung. "Die Strafe wäre nachhaltig, langfristig spürbar und hätte dadurch eben keinen 'Einmaleffekt'."