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Volksbegehren: Wer darf unterschreiben - und wo?

Bis 8. Oktober können die drei Volksbegehren "Don't smoke", das ORF-Volksbegehren und das Frauenvolksbegehren noch unterschrieben werden. Start der Eintragungswoche war am 1. Oktober.

Symbolbild.
Symbolbild.

Unterschreiben ist in jeder Gemeindebehörde, aber auch per Handysignatur bzw. Bürgerkarte möglich. Unterzeichnen dürfen österreichische Staatsbürger ab 16 Jahren (Stichtag: 27. August 2018).

591.146 Unterstützungserklärungen wurden bereits abgegeben, diese zählen bereits, eine nochmalige Unterzeichnung ist daher nicht nötig. Auch Auslandsösterreicher und -österreicherinnen können mittels Handysignatur oder Bürgerkarte das Volksbegehren unterschreiben.

Unterschrieben werden kann in jeder Gemeindebehörde, also im Gemeindeamt, im Bezirksamt etc. Ein amtlicher Lichtbildausweis wird benötigt. Der letzte Zeitpunkt ist der 8. Oktober um 20.00 Uhr.

Falls im Krankheitsfall, wegen Bettlägerigkeit oder eingeschränkter Mobilität kein Eintragungslokal persönlich aufgesucht werden kann, ist auch in privaten Wohnungen der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle möglich. Der Besuch einer mobilen Eintragungsstelle muss beim Wahlreferat des für den Hauptwohnsitz zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.

Das Innenministerium hat eine Hotline eingerichtet: Unter 0800 20 22 20 (bzw. +43 1 53126 2700 aus dem Ausland) werden Fragen beantwortet - in der Eintragungswoche von 7.30 bis 20.00 Uhr bzw. am 8. Oktober bis 21.00 Uhr.

Hier die Liste der Eintragungslokale und weitere Infos