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Waffengesetz: Doch Ausnahme für Milizsoldaten

Nach Protesten von Milizvertretern werden Milizsoldaten nun doch mit Berufssoldaten gleichgestellt.

Auch Milizsoldaten dürfen mit 18 Jahren eine Waffe besitzen.
Auch Milizsoldaten dürfen mit 18 Jahren eine Waffe besitzen.

Milizsoldaten werden im neuen, verschärften Waffengesetz nun doch den Berufssoldaten gleichgestellt. Ursprünglich sollte die Ausnahmeregelung, dass Soldaten weiterhin mit 18 Jahren legal eine Waffe erwerben dürfen, nur für Berufssoldaten gelten. Begründet wurde das damit, dass Berufssoldaten gründlich an der Waffe ausgebildet sind und regelmäßig auf Verlässlichkeit überprüft werden. Milizsoldaten waren von der Ausnahmeregelung ausdrücklich nicht erfasst. Dagegen gab es in der Begutachtung massive Kritik von Milizvertretern. Im letzten Moment änderte der Nationalrat nun den umstrittenen Passus: Auch Milizoffiziere und Milizunteroffiziere ab dem Dienstgrad Wachtmeister dürfen damit ab 18 Jahren legal eine Waffe besitzen. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) begrüßte die Reparatur des Gesetzes: „Wer bereit ist, Österreich im Ernstfall mit der Waffe zu verteidigen, darf auch weiterhin früher die Verantwortung tragen, eine Waffe zu besitzen.“ FPÖ-Wehrsprecher Volker Reifenberger bezeichnete die Gleichstellung von Miliz- und Berufssoldaten als kleinen Lichtblick in einem ansonsten schlechten Gesetz, das von der FPÖ abgelehnt wurde.