Die Frau, der aufgrund der Aktivitäten der Angeklagten der Job verwehrt worden war, hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie bemängelt, dass ihr Verteidiger kein rechtliches Gehör, das laut Strafprozessordnung vorgesehen sei, erhalten habe. So sei dem Rechtsvertreter nach dem Vortrag der Anklageschrift ein eigener Vortrag verwehrt worden. Zudem habe er sich zu den "Verantwortungsübernahmen" der Angeklagten, die zum Diversionsangebot führten, nicht äußern können.
Ihr Antrag auf Ablehnung der Richterin wird nun von der Präsidentin des Landesgerichts geprüft, so der Sprecher.