Merz betont zudem, dass eine Kapitulation der Ukraine gegenüber dem Angreifer Russland nicht akzeptabel sei. "Eine Kapitulation würde Putin nur dazu ermutigen, sich sein nächstes Ziel zu suchen."
Eine ähnliche Bezeichnung für den russischen Machthaber hatte der damalige US-Präsident Joe Biden im März 2021 geteilt, als er noch vor Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Interview mit dem TV-Sender ABC auf die Frage, ob er denke, dass Putin ein "Killer" sei, antwortete: "Das tue ich."
AfD-Weidel nimmt Russland in Schutz
Streit entzündete sich im Bundestag in der Folge nicht nur an der Wortwahl von Merz, sondern an Äußerungen der AfD-Co-Vorsitzenden Alice Weidel. Diese warf Merz die "Pose des Weltpolitikers und Kriegsherren" vor, der Geld an die Ukraine verschenke. Merz warne zu Unrecht vor einer russischen Gefahr. Zudem ermutige er den ukrainischen "Machthaber" Wolodymyr Selenskyj sich "einer schmerzhaften, aber raschen Beendigung des hunderttausendfachen Sterbens zu widersetzen".
CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn kritisierte daraufhin, Weidel habe mit keinem Wort erwähnt, dass Russland die Ukraine überfallen habe. Die Rechtsaußen-Politikerin mache sich zur "fünften Kolonne dieses diktatorischen Regimes". "Das alles hat nichts mit Patriotismus zu tun. Das ist Verrat am Vaterland und an unserer Freiheit", sagte Spahn. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch wiederum warf Weidel vor, ein "Handlanger Putins" zu sein.
Verfassungsfeindliche Umtriebe bei AfD-Mitarbeitern
Der Bundestag hat unterdessen mehreren Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Umtriebe die Erteilung von Hausausweisen verweigert. Die Anträge von drei Mitarbeitern auf Ausstellung eines Hausausweises seien abgelehnt worden, sagte ein Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Einem weiteren Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten sei die bereits erteilte Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Bundestages einschließlich des Intranets wieder entzogen worden.
Das Parlament begründete die Entscheidungen damit, dass es bei allen Betroffenen für denkbar gehalten werde, dass das Betreten des Bundestages "zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte", wie es in einer Mitteilung hieß. "Grundlage dieser Entscheidung waren sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung." Mit einer Ausstellung der Ausweise wäre "ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages verbunden" gewesen.
"Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich", erklärte Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Es dürfe bei allen, die "eigenständig Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen" des Bundestags haben, "keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben". Der Bundestag sei "ein offenes Parlament - gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen".
Der AfD-Fraktionssprecher wollte zu den Verdächtigungen gegen die Mitarbeiter inhaltlich nicht Stellung nehmen. "Da die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern allein Sache der jeweiligen Abgeordneten ist, kann die Fraktion keine näheren Angaben zu diesen Fällen machen", sagte er. Die Fraktion werde die Abgeordneten aber "im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen".