Deutschland, Großbritannien und Frankreich (E3) hatten als Vertragsstaaten des Wiener Atomabkommens mit dem Iran aus dem Jahr 2015 vor einem Monat den Mechanismus zur Wiedereinführung der Sanktionen in Gang gesetzt. Teheran verstößt ihrer Ansicht nach grundlegend gegen die Vereinbarungen. Als Beispiel wird etwa die Anreicherung von Uran genannt, die weit über die Werte hinausgeht, die für zivile Zwecke nötig sind. In den letzten Monaten hatte es keine diplomatische Lösung gegeben - Berlin, London und Paris betonen aber, dass sie weiter für Verhandlungen bereit sind.
Iran-Sanktionen sollen wieder greifen
Knapp zehn Jahre nach dem Atomabkommen mit dem Iran sollen in der Nacht zum Sonntag alle eingefrorenen UN-Sanktionen gegen Teheran wieder in Kraft treten. Nach dem sogenannten Snapback-Mechanismus aus dem historischen Vertrag gelten die alten Regeln planmäßig wieder von 2.01 Uhr morgens (MESZ) an. Dann greifen unter anderem wieder Strafmaßnahmen wie ein Waffenembargo, ein Verbot von Urananreicherung und ein weltweites Einfrieren von Vermögenswerten.

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Sanktionen gegen den Iran sollen wieder greifen (Illustration)