Johannis ist damit der erste Staatspräsident in der Geschichte des Landes, der zurücktritt. Seine zweite Amtszeit war zwar im Dezember abgelaufen, doch war Johannis nach der vom Verfassungsgericht angeordneten Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl auf Geheiß der Verfassungsrichter vorerst weiter im Amt geblieben, da letztere auf Artikel 83, Abs. 2 der Verfassung Rumäniens verwiesen hatten, der besagt, dass der Staatspräsident bis zur Angelobung seines Nachfolgers zu amtieren hat. Die Opposition - sowohl die ultrarechte als auch die reformorientierte USR - hatten Johannis jedoch trotz dieses Urteils der Verfassungshüter jegliche Legitimität abgesprochen.
Amtsbefugnisse des Interims-Präsidenten nur leicht eingeschränkt
Der 55-jährige bisherige Senatspräsident und Liberalenchef Ilie Bolojan, ein dezidierter Reformpolitiker, übernimmt nun kommissarisch für drei Monate bzw. bis zu der auf den 4. Mai (Stichwahl 18. Mai) angesetzten Neuauflage der Präsidentenwahl das höchste Amt im Staat. Dabei wird er als kommissarisches Staatsoberhaupt weitgehend über die gleichen Amtsbefugnisse wie sein Vorgänger verfügen, da die Verfassung des Landes diese für Interims-Präsidenten nur leicht einschränkt: So wird Bolojan zwar keine Grundsatzreden im Parlament halten oder letzteres auflösen noch nationale Referenden ansetzen können, dafür ist er ab sofort oberster Befehlshaber der rumänischen Streitkräfte und hat die Richtlinienkompetenz in puncto Außen- und Sicherheitspolitik. Auch darf er, sofern die Regierung stürzen sollte, den Regierungsauftrag vergeben.