In dem Verfahren ging es konkret darum, dass der ehemalige Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten.
Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in beiden Instanzen zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Kassationsgericht bestätigte diese Strafen.
Herbe Niederlage für Altpräsidenten
Sarkozys Anwältin Jacqueline Laffont hatte nach dem Urteil des Berufungsgerichts beteuert: "Nicolas Sarkozy ist unschuldig, was die ihm vorgeworfenen Taten angeht." Im Berufungsprozess hatte der ehemalige Staatschef sich angesichts der Forderungen der Anklage noch Hoffnung auf ein milderes Strafmaß machen können. Den Kampf wolle er nicht aufgeben, sagte die Anwältin damals.