Parallel dazu werden demnach Bürger Ungarns bei ihren Rückreise nach Ungarn von der Quarantänepflicht befreit. Betroffen von dieser Regelung seien Rückreisen aus oben genannten Ländern. Bereits am 5. Juni hatte Ungarn seine Grenze zu Österreich ohne Einschränkungen geöffnet.
Mit der Beendigung des Corona-Notstandes am Donnerstag führt die Regierung mit der Anordnung des Gesundheitsnotstandes die epidemiologische Bereitschaft für ganz Ungarn ein. Diese Bereitschaft soll alle drei Monate überprüft werden und am 18. Dezember beendet werden.
Österreich verlangt unterdessen nach wie vor bei der Rückkehr aus Serbien ein Covid-Gesundheitszeugnis nach einem negativen Coronatest oder eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne.