Die Staatsanwältin definierte im Prozess den Tatzeitraum mit September 2019 bis Oktober 2020 - da wurde der Angeklagte festgenommen. Seither befindet sich der bisher unbescholtene Mann in Untersuchungshaft. Zuletzt lebte er in einem Hotel im Land Salzburg, das er gepachtet hatte.
Der Angeklagte soll seine Geschäftskonten bei zwei Bankfilialen in Salzburg für die betrügerischen Machenschaften zur Verfügung gestellt, von illegalen Kreditkartentransaktionen gewusst und auch Scheinrechnungen ausgestellt haben. Die auf seinem Mobiltelefon sichergestellten Daten dokumentieren die Abrechnungen über die Bezahlterminals.
Im Hintergrund steht offenbar groß angelegte, internationale Bande
Im Hintergrund soll eine groß angelegte, internationale Bande agiert haben. Nicht alle Mitglieder sind der Justiz bekannt. Einige Verdächtige werden in Spanien und Griechenland abgesondert verfolgt. Der beschuldigte Grieche soll nach dem Prozess in Salzburg nach Spanien ausgeliefert werden. Dort sind offenbar einige Täter inhaftiert.
Wie die Verteidigerin bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg betonte, habe der 49-Jährige durch seine Angaben im Vorverfahren wesentlich zur Aufklärung der Straftaten beigetragen. "Er hat die Unterlagen zusammengetragen und war kooperativ." Von der Geldwäscherei selbst habe er nicht profitiert. Allerdings soll damit die Kaution für das Hotel im Tennengau bezahlt worden sein.
Verteidigerin: Angeklagter wurde von Haupttätern bedroht
Das Hotel hat der Grieche "tatsächlich wirtschaftlich betrieben", sagte die Verteidigerin. "Das große Ganze hat er nicht gekannt. Er wusste, dass er Kartenlesegeräte besorgen musste. Was damit passieren wird, hat er nicht gewusst. Er befolgte die Aufträge." Der Angeklagte habe bei der "Gruppierung" Schulden gehabt. Er habe aussteigen wollen, doch es habe Drohungen gegen den verheirateten Vater zweier Kinder und seine Familie gegeben.
Zum Schutz des persönlichen Lebensbereichs des Beschuldigten und seiner Familie beantragte die Verteidigerin schließlich den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende Richter des Schöffensenats gab dem Antrag statt.
Schöffensenat verhängte zwei Jahre teilbedingte Haft
Am Donnerstagnachmittag sprach der Senat den Angeklagten schuldig. Der 49-Jährige erhielt eine teilbedingte Haftstrafe von 24 Monaten, davon wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.