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Spital "schuld" an Alkoholwert? - "Abstruse These" in Salzburger Prozess um folgenschweren Verkehrsunfall

Ein 22-jähriger Pongauer verursachte einen Autounfall mit zwei Schwerverletzten. Bevor er nun am Dienstag im Prozess am Landesgericht Salzburg ein volles Geständnis ablegte, gab es eine höchst denkwürdige Version zu dem bei ihm festgestellten Alkoholwert von zumindest 0,94 Promille.

Ein 22-Jähriger, der einen Autounfall mit zwei Schwerverletzten verursachte, wurde am Landesgericht Salzburg verurteilt – vorerst nicht rechtskräftig.
Ein 22-Jähriger, der einen Autounfall mit zwei Schwerverletzten verursachte, wurde am Landesgericht Salzburg verurteilt – vorerst nicht rechtskräftig.

Fakt ist: Ein 22-jähriger Pongauer war am 3. Juli 2024 mit seinem Pkw bei Dienten bei nasser Fahrbahn in einer Rechtskurve von der B164 abgekommen und in den Gegenverkehr geraten. Der Wagen des 22-Jährigen krachte in einen anderen Pkw - die zwei darin befindlichen Männer (32, 41) wurden schwer verletzt, beide erlitten multiple Brüche. Auch der Unfallverursacher wurde verletzt - wie sich später im Spital herausstellte, hatte er knapp ein Promille Alkohol im Blut.

Am Montag musste der junge Pongauer nun am Landesgericht wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Körperverletzung vor Strafrichterin Daniela Meniuk-Prossinger Platz nehmen. Im Eröffnungsplädoyer betonte sein Verteidiger, dass sich der Angeklagte zwar betreffend des Grunddelikts der fahrlässigen Körperverletzung schuldig bekennen würde; allerdings habe sein Mandant damals im Laufe des Tages "nur ein Seidel und ein Halbe Bier getrunken und reichhaltig gegessen. Er fühlte sich nicht angetrunken".

Was den knapp zwei Stunden nach dem Unfall im Spital erhobenen Alkoholwert von zumindest 0,94 Promille betreffe, wartete der Verteidiger mit folgender Version auf: Sein damals selbst auch verletzter Mandant sei nach dem Unfall im Spital behandelt worden, dabei sei bei der Blutabnahme die Einstichstelle in der Armbeuge "mit einem hochkonzentriert Alkohol enthaltenen Mittel desinfiziert" worden. Dies habe einen kausalen Zusammenhang zu dem dann festgestellten Alkoholwert gehabt.

Richterin zur Eingabe des Verteidigers: "Eine völlig abstruse These"

Die Richterin konfrontierte den Verteidiger daraufhin mit einer von ihr eingeholten, mit 7. Oktober datierenden Stellungnahme des renommierten toxikologischen Sachverständigen Thomas Keller von der Gerichtsmedizin Salzburg: "Diese These ist laut dem Toxikologen völlig abstrus, ja völlig unrealistisch. Der Experte sagt, dass man schon einen ganzen See an hochkonzentriertem Ethylalkohol in die Armbeuge schütten muss, damit sich ein Wert überhaupt verändern kann." Der Verteidiger betonte darauf, dass er die Stellungnahme "im elektronischen Akt nicht erhalten" habe und daher nicht kenne. In der Folge besprachen sich Angeklagter und Verteidiger vor dem Prozesssaal - und der 22-Jährige legte dann doch noch ein voll umfängliches Geständnis ab.

Kombinationsstrafe aus bedingter Haft und unbedingter Geldstrafe

Richterin Daniela Meniuk-Prossinger verurteilte den bereits ein Mal wegen eines Suchtgiftdelikts vorbestraften Alkolenker zu acht Monaten bedingter Haft sowie zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 3060 Euro (nicht rechtskräftig). Zudem erkannte sie den beiden schwer verletzten Opfern jeweils 5000 Euro Teilschmerzensgeld zu.

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